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Mangel an Legitimität

Mangel an Legitimität
(Alain Rischard)

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Warum das Wahlrecht für Ausländer wichtig ist

Knapp die Hälfte der Bevölkerung, die im Großherzogtum lebt, kann auf nationaler Ebene politisch keinen Einfluss nehmen, und dies wird wohl in nächster Zeit so bleiben. Das von der Regierung vorgeschlagene nationale Ausländerwahlrecht, das an Bedingungen geknüpft war, wurde im vergangenen Juli per Referendum deutlich abgelehnt.

Somit können Ausländer, die unter anderem durch die Steuern, die sie zahlen, zum Reichtum des Landes beitragen, weiterhin nicht mitbestimmen, in welche Richtung sich ihre Wahlheimat entwickelt. Gesetze, die sowohl Einwohner mit als auch ohne luxemburgischen Pass betreffen, werden von Parteien bestimmt, denen die Meinung der Ausländer, rein politisch gesehen, egal sein kann. Zudem stellt sich die Frage, ob die politischen Institutionen des Großherzogtums in ein paar Jahren noch ausreichend legitimiert sein werden, denn aller Voraussicht nach werden Ausländer zukünftig die Mehrheit in Luxemburg stellen. Eine Situation, die einer Demokratie eigentlich unwürdig ist.

Umso wichtiger ist es, das Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene zu fördern. Ausländer, egal ob EU-Bürger oder nicht, die seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg leben, können an den Gemeindewahlen teilnehmen, wenn sie sich in die Wählerverzeichnisse eintragen. Allerdings scheint dieses Recht alleine nicht auszureichen, um die Teilnahme ausländischer Wähler zu gewährleisten.

Lediglich 13 Prozent der Wählerschaft im Jahr 2011

An den vergangenen Gemeindewahlen im Oktober 2011 hatten nämlich nur 31.019 Ausländer teilgenommen. Gegenüber den 232.049 Luxemburgern, die damals gewählt hatten, ist dieser Anteil äußerst niedrig. Die Ausländer stellten lediglich 13 Prozent der Wählerschaft. Erklärungen für die enttäuschende Wahlbeteiligung gibt es einige. So ist die administrative Prozedur, die ausländische Bürger durchlaufen müssen, relativ zeitaufwendig. Bisher mussten Ausländer, die an den Gemeindewahlen teilnehmen wollen und demnach nachweisen müssen, dass sie seit fünf Jahren in Luxemburg leben, in jeder Gemeinde, in der sie in dieser Periode wohnten, ein „Certificat de durée de résidence“ abholen. Dies wird zukünftig nicht mehr nötig sein. Zudem gibt es keine Wahlpflicht für ausländische Bürger, was immer einen Einfluss auf die Wahlbeteiligung hat. Ob 232.049 Luxemburger bei den letzten Gemeindewahlen auch ohne Wahlpflicht den Weg zur Urne gefunden hätten, darf stark bezweifelt werden.

Die von der Regierung vorgesehene Informations- und Sensibilisierungskampagne für die kommenden Gemeindewahlen ist jedenfalls mehr als nötig, um im Idealfall einer großen Anzahl an Ausländern das politische System Luxemburgs näherzubringen. Somit würden Ausländer zunächst auf kommunaler Ebene auf die luxemburgische Politik vorbereitet werden, bevor sie, im Interesse der demokratischen Legitimität, irgendwann auch auf nationaler Ebene wählen dürfen.