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LuxemburgVorratsdatenspeicherung nur in Ausnahmefällen: Gesetzgebung wird an EU-Recht angepasst

Luxemburg / Vorratsdatenspeicherung nur in Ausnahmefällen: Gesetzgebung wird an EU-Recht angepasst
Bisher speicherten die Telekom-Gesellschaften die Metadaten automatisch während sechs Monaten Foto: dpa/Matthias Balk

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Die allgemeine und undifferenzierte Vorratsdatenspeicherung durch Telekom-Unternehmen ist in Zukunft untersagt. Ausnahmen sind weiterhin möglich. Mit einem Gesetzentwurf setzt Luxemburg die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs um.

Wann dürfen Polizei und Justiz aus Ermittlungsgründen auf Daten zurückgreifen, die von Telefon- und Internetgesellschaften gespeichert wurden? Die Rede ist hier von den sogenannten Metadaten, die bei der elektronischen Kommunikation zwischen Personen anfallen: Rufnummer, Länge des Anrufs, IP-Adresse und geografische Lage der Kommunizierenden. In seinen Urteilen war der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Ansicht, dass eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung nicht verhältnismäßig sei. Gleichzeitig präzisierten die Richter, unter welchen Bedingungen diese Daten gespeichert werden könnten.

Beim rezentesten Fall hatte eine in erster Instanz von einem irischen Gericht wegen Mord verurteilte Person den Staat Irland verklagt, weil bei der Beweisführung elektronische Kommunikationsdaten benutzt worden waren, das Gesetz, auf das sich die Ermittlungsbehörden dabei beriefen, jedoch gegen die EU-Charta der Grundrechte verstoßen würde. Ein irisches Gericht hatte dem Kläger recht gegeben. Der Staat Irland ging jedoch beim Obersten Gerichtshof in Berufung. Letzterer wandte sich an den EuGH, um den Sachverhalt zu klären. 2022 präzisierten und bestätigten die EU-Richter ähnliche, in der Vergangenheit bereits ergangene Urteile. Sie definierten des Weiteren die Kriterien, an denen sich die nationalen Justiz- und Polizeibehörden bei der Nutzung gespeicherter Daten orientieren müssten.

Es gehe dabei darum, das Recht auf Privatsphäre der Bürger und das Recht der Bürger auf Sicherheit zu vereinbaren, so Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“) gestern bei der Vorstellung ihres Gesetzentwurfs, der die EU-Rechtsprechung umsetzen soll. Das Projekt war vergangene Woche vom Ministerrat verabschiedet worden. Abgeändert werden müssen die Strafprozessordnung, das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre der Bürger im Bereich elektronische Kommunikation und das Geheimdienstgesetz.

Es gehe bei diesem Projekt um Verkehrs- und Standortdaten und nicht um die Gesprächsinhalte, präzisierte Tanson. Lange Zeit habe man gehofft, eine gemeinsame EU-Regelung zu finden. Das sei angesichts der Meinungsunterschiede zwischen den EU-Staaten jedoch nicht möglich gewesen, erklärte sie.

Zugang bleibt erhalten

Bisher speicherten die Telekom-Gesellschaften die Metadaten automatisch während sechs Monaten. Wollte die Polizei während ihrer Ermittlungen zu einer schweren Straftat, etwa Mord, wissen, mit wem das Opfer kurz vor der Straftat noch Kontakt hatte, konnte sie diese Daten beim Telekom-Dienstleister anfragen. Wohl sei die automatische Datenspeicherung in Zukunft nicht mehr erlaubt, Zugang zu gespeicherten Daten hätten die Ermittlungsbehörden jedoch weiterhin. Nur würden die Regeln und die zu erfüllenden Bedingungen präzisiert, so Tanson.

Weiterhin erlaubt ist es den Dienstleistern, die Basisdaten der Kunden wie Name und Rechnungsadresse zu speichern. Während sechs Monaten werden die IP-Adressen aufbewahrt. Das sei insbesondere bei pädopornografischen Ermittlungen von Bedeutung, betonte die Justizministerin.

Im Rahmen von Ermittlungen bei schweren Straftaten kann der Staatsanwalt die Datenspeicherung schriftlich anordnen. In dringenden Fällen kann der Telekom-Dienstleister auch mündlich dazu angehalten werden. Eine schriftlich motivierte Anordnung muss dann nachgereicht werden. Einer Genehmigung der Justiz zur Speicherung der Metadaten bis zu sechs Monaten bedarf es auch im Falle einer nationalen Bedrohung. Der Rückgriff auf diese Daten ist jedoch nur im Rahmen einer Ermittlung und aufgrund einer Anordnung des Untersuchungsrichters oder des interministeriellen Komitees im Falle des Geheimdienstes möglich.

Kommunikationsdaten aus sicherheitsrelevanten Zonen wie dem Flughafen oder Bahnhöfen können während sechs Monaten gespeichert werden. Welche geografischen Bereiche konkret betroffen sind, soll in einem großherzoglichen Erlass näher definiert werden.

Die Gesetzesänderungen betreffen sämtliche Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste, also auch Skype und WhatsApp.