Das habe die Prüfung des Übernahmeplans durch das Bundeskanzleramt ergeben, berichtete das Nachrichtenmagazin unter Bezug auf einen mit den Verhandlungen Vertrauten. Es gehe dabei um eine sogenannte goldene Aktie, die EADS jeweils der deutschen, französischen und britischen Regierung anbietet, um ihnen ein Einspruchsrecht bei wichtigen Konzernentscheidungen zu sichern. Doch erlaube die EU goldene Aktien lediglich für die Rüstungssparte, wo es darum gehe, nationale Sicherheitsinteressen zu wahren.
Die EU-Kommission muss als Kartellbehörde größere Fusionen in Europa genehmigen. Offiziell hat sich die Behörde bislang noch nicht zu dem Fall geäußert, der noch gar nicht in Brüssel angemeldet wurde. Aus Kommissionskreisen verlautete, dass die Auswirkungen auf den Wettbewerb entscheidend bei der Prüfung sein würden.
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