Der Luxemburger Radprofi war während der Tour de France 2012 positiv auf das Diuretikum Xipamid getestet worden. Dies ist kein Dopingmittel an sich, könnte aber zur Verschleierung von Doping benutzt werden.
Der Anti-Doping-Kampf im Sport beruht auf der Beweislast-Umkehr: Einem Beschuldigten muss nicht seine Schuld nachgewiesen werden, sondern der Beschuldigte muss beweisen, dass er unschuldig ist.
Dieses Konzept fußt im Welt-Antidoping-Code auf folgendem Prinzip: «Il incombe à chaque sportif de s’assurer qu’aucune substance interdite ne pénètre dans son organisme», wie es in der offiziellen französischen Version (Artikel 2.1.1.) heißt.
Beweise
Frank Schleck müsste also beweisen können, wie das Mittel gegen seinen Willen in seinen Körper kam, um ohne Sperre aus der Affäre herauszukommen.
Die Regelsperre bei einem ersten Doping-Vergehen beträgt zwei Jahre.
Kann Schleck glaubhafte Beweise bringen, öffnet sich der Spielraum der Richter: Von einer Verwarnung ohne Sperre bis zwei Jahre ist dann theoretisch alles möglich.
Der deutsche Doping-Experte Professor Fritz Sörgel hatte im «T» von Dienstag das zugrunde liegende Prinzip wie folgt erklärt: «Es stellt sich nur die Frage, ob ein Fremdstoff gefunden wurde oder nicht. Xipamid gehört nicht in einen Sportlerkörper.» Die Dosis spiele keine Rolle.
Schwere Aufgabe
Das Richterkollegium, das nun in Luxemburg urteilen muss, setzt sich zusammen aus der Vorsitzenden Martine Solovieff (Generaladvokatin), Fernand Ries (Arzt) und Claude Feiereisen (Apotheker). Der CDD hat sieben Mitglieder; muss er zusammenkommen, werden aus diesen sieben drei ausgewählt, um das Richterkollegium zu bilden.
Das Trio hat eine schwere Aufgabe. Frank Schleck ist ein Star der Szene, in Luxemburg ein «Nationalheld». Nicht nur das Großherzogtum ist gespannt, die ganze (Rad-) Sportwelt blickt am Mittwoch (30.01.13) nach Strassen, wenn um 18.00 Uhr in der „Maison des sports“ das Urteil ergeht.
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