Luxemburg gibt sich neue Steuerinstrumente für geistiges Eigentum in den Bereichen Forschung und Innovation. Hintergrund sind u.a. die Erkenntnisse aus der LuxLeaks-Affäre, die es großen Betrieben, oft in Form von sogenannten Briefkastenfirmen, erlaubte, ihre Einnahmen durch geistiges Eigentum steuerlich äußerst günstig über Luxemburg abzuwickeln. Damit ist jetzt Schluss.
Bislang konnten Einnahmen durch Patente, Marken, Urheberrechte oder Lizenzen mittels der sogenannten IP-Box («Intellectual Propriety», Patentbox), einem speziellen Steuerregime, steuergünstig abgewickelt werden. Das Modell erlaubte es großen Betrieben, solche Einnahmen dort abzuwickeln, wo es ihnen am günstigsten erschien. Was hierzulande zu Exzessen führte, wie nicht zuletzt die LuxLeaks-Affäre zeigte. Franz Fayot (LSAP) erinnerte z.B. an die südafrikanische Biermarke Skol, die ihre Gewinne in Luxemburg versteuerte. Es sei völlig unverständlich, einerseits 1% des Bruttoinlandsprodukts in die Entwicklungshilfe fließen zu lassen und andererseits die Gewinne von Firmen in solchen Ländern nach Luxemburg abzuziehen. 2016 wurde die frühere Lizenzbox in Luxemburg abgeschafft, mit einer Auslauffrist bis 2021. Somit bestand bislang eine Rechtslücke.
Eine neue IP-Box mit eingeschränkten Möglichkeiten wird die bisherige ersetzen, wie Berichterstatterin Joëlle Elvinger (DP) erläuterte. Um künftig von Steuererleichterungen in einem Land profitieren zu können, muss ein Betrieb dort auch selbst forschen. Sollte ein Betrieb einen großen Teil seiner Forschung im Ausland betreiben, aber in Luxemburg seine Hauptaktivität ausüben und die Forschung von hier aus finanzieren, dann kann er dennoch unter bestimmten Umständen Steuervorteile erhalten.
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