Mittwoch21. Januar 2026

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Staatsanwalt besteht auf Schuldspruch

Staatsanwalt besteht auf Schuldspruch
(AFP)

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Der Staatsanwalt bleibt dabei: Im Berufungsprozess der inhaftierten ukrainischen Oppositionsführerin Julia Timoschenko forderte er die Bestätigung des ersten Schuldspruchs.

Muss die ehemalige ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko wegen Amtsmissbrauch weitere Jahre im Gefängnis absitzen? Im Berufungsprozess der inhaftierten ukrainischen Politikerin hat die Staatsanwaltschaft in Kiew eine Bestätigung der siebenjährigen Haftstrafe gefordert.

Die Schuld der Ex-Regierungschefin sei erwiesen, sagte ein Vertreter der Anklage am Dienstag in Abwesenheit der Politikerin. Dagegen forderte Timoschenkos Anwalt, die Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs aufzuheben.

Das Oberste Berufungsgericht ist die letzte Instanz in der Ukraine. Danach kann Timoschenko noch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Am 28. August findet dort die erste Anhörung zur Rechtmäßigkeit ihrer Untersuchungshaft statt.