Der Biker konnte einen gültigen Führerschein für zwei Klassen vorweisen, der aber nicht für das Modell, das er fuhr, galt. Der Vorfall ereignete sich in Bascharage auf der avenue du Luxembourg.
Der Mann gab an, dass es ihm im Ausland gestattet sei, mit diesem Führerschein das Modell zu fahren. Nach Rücksprache mit dem ausstellenden Land ergab sich, dass das nicht stimmt. Das Motorrad wurde beschlagnahmt.
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