Was die Polizei längst bei Großdemonstrationen, Fußballspielen oder anderen Überwachungen einsetzt, bekommt der Bürger jetzt auch in die Hände. Ob Baumärkte, Spielwarengeschäfte, Online-Handel oder Elektronikläden: Alle werben mit Erfolg für sogenannte Mini-Drohnen. Ab 50 Euro bekommt man eine mit Kameras bestückte Drohne. Für mehr Geld senden die Mini-Flieger sogar in Echtzeit auf das Smartphone oder Tablet hochauflösende Bilder.
Der Einsatz des fliegenden Auges ist aber umstritten. Da die Drohnen sehr hoch und leise fliegen, kann der unbequeme Nachbar schnell zum «gläsernen» Objekt werden. Verboten sind die Minidrohnen hierzulande nicht. Immer mehr Luxemburger kaufen sich eine kleine Drohne mit eingebauter Kamera, dementsprechend vielfältiger werden die Horrorszenarien. Nicht aber für die Luxemburger Datenschützer. Aus ihrer Sicht reicht die aktuelle Gesetzgebung ohne weiteres aus, um eventuellen Verstößen Einhalt zu gebieten.
«Solange der Eigentümer Landschaften damit filmt oder ablichtet, kann man ihm nichts vorwerfen. Allerdings macht der «Pilot» sich strafbar, falls er ohne Erlaubnis Personen filmt. Hier kommt das Gesetz über die Privatsphäre aus dem Jahre 1982 zum Einsatz. Geldbuße oder Gefängnisstrafe sind die Folgen», sagt Tierry Lallemang von der Datenschutzkommission am Montag gegenüber Tageblatt.lu.
Obwohl Modellbauern schon seit geraumer Zeit «Quadkopter»-Bausätze zur Verfügung stehen, gibt es in den Nachbarländern wie Deutschland Kritik an den hochgerüsteten Mini-Drohnen. Dort spricht man derzeit von einer juristischen Grauzone. Gesetze sollen folgen.
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