Parlamentssprecher Jaume Duch bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht des britischen Senders BBC. Eine endgültige Entscheidung fällt demnach am 11. Juni in Straßburg. Aus mit den Beratungen vertrauten Kreisen verlautete ebenfalls, das Votum des Justiz-Ausschusses sei für Le Pen «sehr ungünstig» ausgefallen.
Hintergrund sind islamfeindliche Äußerungen Le Pens aus dem Jahr 2010. Vor Parteianhängern hatte sie am 10. Dezember 2010 Straßengebete von Muslimen verurteilt und diese mit der Besatzung durch die Nazis verglichen. Im November 2012 forderte Frankreich das EU-Parlament auf, die Immunität Le Pens aufzuheben.
Le Pen sagt «die Wahrheit»
Der FN-Vizevorsitzende Florian Philippot sagte der Nachrichtenagentur AFP, zunächst müsse das endgültige Votum des EU-Parlaments abgewartet werden. Zugleich erklärte er, es wäre «unerhört», sollte Le Pen ihre parlamentarische Immunität verlieren, weil sie «die Wahrheit über die Straßengebete» gesagt habe.
Auch dem ehemaligen Vize-Vorsitzenden der FN, Bruno Gollnisch, war zwei Mal die parlamentarische Immunität aberkannt worden. Auch gegen den FN-Gründer, Marine Le Pens Vater Jean-Marie Le Pen, war 1998 ein Verfahren in die Wege geleitet worden, weil er die Gaskammern der Nationalsozialisten als ein «Detail der Geschichte» des Zweiten Weltkrieges bezeichnet hatte.
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