Ihnen wird fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Zudem sollen sie gegen das Arbeitsrecht verstoßen haben.
Die Fakten gehen auf den 13. August 2008 zurück. Im Stahlwerk von ArcelorMittal in Esch-Belval kam es gegen 2.30 Uhr zu einer Explosion. Laut Anklageschrift wurden verschiedene Sicherheitsmaßnahmen nicht respektiert. In der besagten Nacht explodierte ein Kessel, mit dem flüssiger Stahl transportiert wurde. Dieser überhitzte durch einzelne Verstopfungen der Wasserdüsen, die der Abkühlung dienen sollten. Durch die herumfliegenden Metallteile wurden zwei Personen verletzt. Ein Mann starb kurze Zeit später an seinen schweren Verletzungen, der andere wurde lebensgefährlich verwundet.
Eine Wasserdüse, die zur Kühlung des Kessels dienen sollte, war angeblich defekt, und am Kessel wurden Risse festgestellt. Am Montag erklärte ein Gutachter den Richtern, dass der Unfall hätte vermieden werden können, falls man sich an einzelne Vorschriften gehalten hätte, doch im Nachhinein ist dies nur schwer nachzuweisen.
Eine Million Schadenersatz
Anfangs der Sitzung am Dienstag reichte die Rechtsanwältin des verstorbenen Opfers Nebenklage ein. Sie forderte insgesamt eine Million Euro Schadensersatz. Zudem erklärte sie in ihrem Plädoyer, dass es unzulässig sei, dass die beiden Beschuldigten neben ihren Rechtsanwälten sitzen und nicht wie üblich auf der Bank der Angeklagten.
Daraufhin zogen sich die Richter der Strafkammer zurück und nach Beratung wurde entschlossen, dass die beiden Beschuldigten neben ihren Verteidigern Platz nehmen dürfen.
Verstopfung löste Überhitzung aus
Anschließend sagte ein ehemaliger Angestellter von ArcelorMittal aus. Er war im Jahr 2008 der Lehrmeister der beiden Arbeiter und späteren Unfallopfer. Er unterstrich, dass es des Öfteren zu Zwischenfällen an dem Kessel gekommen ist, doch nie seien die Folgen so katastrophal gewesen.
«Vor allem beim Säubern des Kessels verwendeten wir eine Methode, die nicht immer zuverlässig war. In rund 20 Prozent der Zeit funktionierten die Maschinen nicht und es kam zu Verstopfungen bei den Düsen», so der Zeuge. Nicht immer konnten die Angestellten den Kessel vorschriftsgemäß putzen, weil sie laut Zeuge unter Zeitdruck standen.
«Das Material, mit dem wir arbeiteten, war nicht das modernste und es war nicht auf dem letzten Stand der Technik. Erst nach dem tragischen Unfall soll ArcelorMittal in ein neues Gerät, einen automatisch gesteuerten Roboter, investiert haben, um den Kessel zu reinigen», erklärte der Zeuge.
Sicherheitsvorkehrungen und Vorschriften
Die Rechtsanwälte warfen am Dienstag die Frage auf, auf welche Art und Weise der Kessel gereinigt wurde. Der Zeuge antwortete daraufhin, dass sie entweder mit Wasser, mit einem Presslufthammer oder mit einer Sauerstofflanze säubern konnten. «Hierbei war aber entscheidend, ob Restbestände von Schlacke, Stahl oder eine Mischung von beidem im Kessel war», so der Zeuge.
Ein weiterer Zeuge, der in dem Stahlwerk arbeitete und der für die Koordination zuständig war, bestätigte die Aussagen des ersten Zeugen. Zudem hob er hervor, dass fast jeden Tag von den Sicherheitsvorkehrungen im Stahlwerk die Rede war und alle Vorschriften in regelmäßigen Abständen aufgefrischt wurden.
Der Prozess wird am Mittwoch (19.12.12) mit weiteren Zeugen fortgesetzt.
(Philippe Hammelmann/Tageblatt.lu)
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