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Kugel aus der Hand bleibt verschollen

Kugel aus der Hand bleibt verschollen

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Am Mittwoch fand der zweite Verhandlungstag im sogenannten „Silvestermord“-Prozess statt. Das Hauptaugenmerk lag auf der Wunde des Beschuldigten.

Am Mittwoch trat der Gerichtsmediziner vor die Richter. Er war von den Untersuchungsrichtern beauftragt worden, die Kleider des Opfers und die Röntgenbilder des mutmaßlichen Täters zu begutachten. Der Angeklagte hatte sich bei einem der beiden Morde an der linken Hand verletzt. Vom Gutachter wollte das Gericht nun die Ursache der Verletzung sowie den Hergang erfahren. Für ballistische Fragen hatte der Gerichtsmediziner einen weiteren Experten aus München hinzugezogen.

Fakt ist, dass der Angeklagte fast sechs Wochen lang einen Fremdkörper in seiner linken Hand mit sich führte.

Keine Meldepflicht bei Schussverletzungen

Der Fremdkörper, der auf Röntgenbildern aussieht wie eine Patrone, wurde dem Beschuldigten in einem spanischen Krankenhaus mit einem Schnitt aus der Hand entfernt. In Spanien herrscht keine Meldepflicht bei Schussverletzungen, und so wurde die Kugel ohne weitere Überprüfung vernichtet.

Der Gutachter konnte mittels der Röntgenbilder nicht eindeutig sagen, ob es sich um eine Patrone aus dem Revolver handelte, mit dem in der Silvesternacht zwei Menschen hingerichtet wurden.

Zu seinem Bedauern gestand er, sich auch nicht wirklich um den Verbleib der Kugel gekümmert zu haben. Die Wunde des Beschuldigten habe lediglich auf eine Schusswunde hingewiesen, so der Gutachter. Ein Zwischenziel, das die Kugel eventuell abbremste, wird vom Gutachter nicht ausgeschlossen, ebenso wenig wie ein Nahschuss.

Schwierige Bedingungen

Am Tatort fand die Polizei weder Projektile noch Patronenhülsen. Die Ermittler waren zwei Mal vor Ort und hatten nach Abprallern gesucht, auch wenn die Bedingungen in dem Keller schwierig waren. Der Gerichtsmediziner konnte keine fachliche Erklärung abgeben, wie es zu der Verletzung des Angeklagten kam.

An diesem zweiten Tatort fanden die Ermittler im Treppenhaus sowie an zwei Türen Blutspuren des Beschuldigten. Auf der Straße konnten wegen der Witterungsbedingungen keine Blutspuren gefunden werden.

Die These, dass der Angeklagte nichts mit dem Mord zu tun habe und lediglich im Treppenhaus von drei Unbekannten angegriffen worden sei, widerlegte der Ermittler der Polizei, denn das besagte Treppenhaus sei viel zu schmal für einen solchen Kampf.

Spurenverwischung

Neben dem Pkw des Beschuldigten, das in einem Waldstück stecken blieb, wurde eine größere Menge Marihuana gefunden. „Alles deutet darauf hin, dass der Angeklagte seine Spuren verwischen wollte und alles beseitigte, was auf ihn schließen ließ“, schlussfolgerte Prosper Klein. Ein Parkticket, das beweist, dass der Angeklagte an diesem Tag in Luxemburg war, ließ er jedoch in seinem Wagen zurück.

Der Richter wollte in diesem Zusammenhang von den Ermittlern wissen, ob sie ausreichend im Wald nach der Tatwaffe gesucht hätten. Die Polizei habe einen größeren Radius in besagtem Waldstück mehrere Male abgesucht. Die Tatwaffe sei jedoch nicht mehr gefunden worden.