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Ein Jahr Gefängnis für Peters gefordert

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LUXEMBURG - Pierre Peters musste sich bereits mehrere Male vor Gericht verantworten. Im vergangenen Jahr wurde er zu zweieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Jetzt fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sechs Monaten.

Am Dienstag stand Peters erneut vor Gericht: Der Gründer der „National-Bewegong“, einer rechtsextremen Partei, die in den 90er-Jahren aktiv war, habe im Juli und August des vergangenen Jahres Flugblätter und Flyer vor allem an Landwirte verteilt. Auf diesen Flugblättern bot der 59-jährige Peters Hilfe bei den Steuererklärungen an. Doch auf den Flyern standen auch Sprüche wie „Mir sinn den Auslänner ausgeliwwert“ und „Mir si Sklave vun den Auslänner“.

Daraufhin erstattete die Bauernzentrale Anzeige gegen Peters. Der Angeklagte gab an, er habe die Flugblätter verteilt, weil er wütend auf die Bauernzentrale gewesen sei, die ihm die Mitgliedschaft gekündigt hatte. Er habe zwei verschiedene Flugzettel quer durch Luxemburg an die Bauern verteilt.

Keine Einsicht

Ein Polizist sagte am Dienstag vor den Richtern der Strafkammer des Bezirksgerichtes in Luxemburg, dass Pierre Peters gut kooperiert habe, jedoch nicht einsichtig sei, was die rassistischen Bemerkungen betrifft. Er habe sich zudem vor den Polizisten gegen Homosexuelle geäußert. Peters wollte diese angeblichen Unterstellungen vonseiten des Beamten nicht im Raum stehen lassen und verglich die Polizei mit der Stasi. Immer wieder hob der Angeklagte seine Stimme und bestand auf sein Recht auf Meinungsfreiheit. „Dat hei ass e politesche Prozess. Ech si vu virera veruerteelt. De Parquet wëll mech ewechspären, well ech just meng Meenung gesot hunn. Eigentlech sinn ech d’Affer“, so Pierre Peters vor den Richtern.

Er gestand, dass er diese Flyer verteilt hatte, doch dies sei ein Racheakt gegen die Bauernzentrale gewesen. Immer wieder unterstrich Peters, dass er kein Rassist sei, sondern dass unser Land „ënnert den Auslänner leiden“ würde. Nur er würde sich gegen die „Auslännerinvasioun“ wehren. „Dir wësst et vläit net, mee mir gi vun deene 700.000 Auslänner hei am Land erdréckt a si maachen eis Natur futti“ – dies nur einige ausländerfeindliche Sprüche, die er vor den Richtern äußerte. Nicht lange hatte der Angeklagte das Wort, als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft anmerkte: „Wann Dir esou weiderfuert, dann aart dat hei aus.“

Fremdenhass

Im Strafantrag erklärte die Staatsanwaltschaft, dass man seine Meinung frei äußern dürfe, allerdings sei Aufruf zum Fremdenhass verboten und strafbar. Deshalb wurde ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung gefordert. Das Urteil in dieser Angelegenheit wird am 6. März ergehen. Der Angeklagte selbst, der nicht mit der Forderung der Staatsanwaltschaft einverstanden war, beschwerte sich abschließend: „Wisou ass alles um Geriicht op Franséisch? Et brauch een net bis a Syrien ze goen, well zu Lëtzebuerg ass et grad sou schlëmm.“

Im Mai des vergangenen Jahres war Pierre Peters bereits zu zweieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Damals musste er sich vor den Richtern verantworten, weil er zwischen 2010 und 2012 Flugblätter mit rassistischen Inhalten verteilt hatte. Zudem hatte er auf diversen Internetseiten ausländerfeindliche Sprüche veröffentlicht. Der Angeklagte gab am Dienstag an, er sei nicht mit diesem Urteil einverstanden, allerdings habe er den Termin verschwitzt, um Berufung einzulegen. Auch letzte Woche musste sich Peters vor der Strafkammer in Diekirch verantworten. Hier wurden ihm Verleumdung und Beleidigung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft in Diekirch forderte eine Haftstrafe von sechs Monaten.

(Philippe Hammelmamm/Tageblatt.lu)