Headlines

Drei Monate Haft auf Bewährung

Drei Monate Haft auf Bewährung

Jetzt weiterlesen! !

Für 0.99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Ein Polizist hatte unter Alkoholeinfluss 2011 in der Hauptstadt eine Fußgängerin angestoßen. Nun wurde er zu einer Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilt.

Am 30. Juni 2011 hatte ein damals 26-jähriger Polizist auf der hauptstädtischen Place de Metz eine Fußgängerin auf dem Zebrastreifen angestoßen. Dabei wurde die 42-jährige Frau, eine spanische Touristin, lebensgefährlich und ihr 22-jähriger Sohn leicht verletzt.

Der Angeklagte musste sich nicht nur wegen fahrlässiger Körperverletzung und zu hoher Geschwindigkeit verantworten. Bei ihm wurde anderthalb Stunden nach dem Unfall auch noch ein Blutalkoholpegel von 1,6 Promille gemessen.

Frühschicht

Nach eigenen Aussagen hatte er die Stunden vor dem Unfall in diversen Lokalen in der Oberstadt und in Clausen verbracht und dabei vergessen, dass er am folgenden Morgen zur Frühschicht eingeteilt war.

Aber damit nicht genug: Obwohl der junge Polizist seinen Führerschein nach dem Unfall abgeben musste und nur auf direktem Weg zur Dienststelle fahren durfte, wurde er im Januar dieses Jahres am Steuer des Fahrzeugs seiner Freundin von seinen uniformierten Kollegen protokolliert.

Am Mittwoch nun wurde der Mann zu einer Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.500 Euro sowie zu einem Fahrverbot von einem Jahr auf Bewährung und weiteren 34 Monaten, das nur zu beruflichen Fahrten gebrochen werden kann, verurteilt. Die Freundin, die bei der Kontrolle im Auto saß, wurde zu einem Fahrverbot von einem Jahr auf Bewährung und zu 750 Euro verurteilt.