Am 23. Juli 2011 soll der Beschuldigte, in der montée de Clausen in Luxemburg auf Höhe des „Huelen Zannt“ gegen 3.00 Uhr einen Bus überholt haben und auf der Gegenspur frontal mit einem Motorrad zusammengestoßen sein. Der Motorradfahrer erlag noch am Unfallort an seinen Verletzungen.
Rund eine Stunde nach dem Unfall wurde beim Fahrer ein Alkoholwert von rund einem Promille festgestellt. Zudem soll der Angeklagte Fahrer mit einer Geschwindigkeit zwischen 61 und 87 km/h gefahren sein. Der Motorradfahrer wäre mit einer Geschwindigkeit zwischen 20 und 40 Km/h unterwegs gewesen. Laut einem Gutachter soll der Unfallverursacher sich mit seinem Fahrzeug bei der Kollision komplett auf der Gegenspur befunden haben.
Der Angeklagte gesteht die Tat
Der Beschuldigte selbst gestand die Tat vor der Präsidentin der Strafkammer des Bezirksgerichtes Claudine de la Hamette. Er hob hervor, dass er derjenige war, der an dem Abend am Steuer saß und entschuldigte sich bei der Familie des Opfers.
Der heute 21-Jährige Franzose ist weder in Luxemburg noch in Frankreich vorbestraft. „Ich habe einen Fehler begangen und der Unfall wird mein Leben prägen. Ich habe das Motorrad erst zehn Meter vor dem Zusammenprall wahrgenommen. Was den Alkoholwert angeht, kann ich mir den Wert nicht erklären. Übertrieben habe ich an dem Abend nicht“, so der Angeklagte.
Schuldfrage
Anschließend war es an den Rechtsanwälten der Opfer, die Nebenklage einreichten. Der Verteidiger des Beschuldigten Me Roby Schons plädierte: „Mein Mandant ist sich seiner Schuld bewusst, auch wenn er vor den Richtern nicht die richtigen Worte gefunden hat. Die Tat tut ihm leid, er beging ein Fehler und dieser Fehler wird ihm sein Leben lang in Erinnerung bleiben. Ich bin der Meinung, dass der Angeklagte nie die Absicht hatte jemanden zu verletzten geschweige davon zu töten“.
Laut Me Schons habe der Angeklagte die Distanzen nicht richtig eingeschätzt. Der Rechtsanwalt forderte mildernde Umstände für den 21-Jährigen. Der Verteidiger der Versicherungsgesellschaft des schuldigen Wagens, Me Franz Schiltz zweifelte daran, ob die zivile Schuld allein beim Angeklagten liegen würde. Angeblich wurden laut dem Rechtsanwalt Cannabisspuren beim Opfer gefunden. Er plädierte für einen „partage des responsabilités“.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Jean-Jacques Dolar führte die Schuld auf den tödlichen Cocktail zwischen Alkohol, Geschwindigkeit und Überholen zurück und forderte seinerseits zwei Jahre Haft, ein Fahrverbot von fünf Jahren und ein Geldstrafe.
Das Urteil wird am 20. Februar gesprochen.
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