Interpol Wiesbaden hatte die IP-Adresse des 59- jährigen Angeklagten an die Polizei aus Luxemburg weitergeben, die dann sofort Ermittlungen eingeleitet hatte.
Im Laufe der Ermittlungen wurden 72 Festplatten gefunden, auf denen 726 Fotos und 107 Filme mit kinderpornografischem Inhalt sichergestellt wurden. In erster Instanz war der Informatiker zu einem Jahr feste Haft sowie einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden.
Der Informatiker gab an, dass die meisten der gefundenen Videos gelöschte Dateien gewesen seien. Diese Dateien sollen sich auf den externen Festplatten befunden haben, die von der Polizei beschlagnahmt wurden. Der Informatiker gab an, Festplatten gesammelt zu haben und nicht im Bilde über den Inhalt gewesen zu sein.
Die Staatsanwaltschaft bemängelte, dass sich der Angeklagte sein Problem nicht wirklich eingestehen würde und nicht ausreichend nach Hilfe gesucht habe. Sie forderte eine Delikt-orientierte Therapie für den Informatiker. Dem Angeklagten soll es ebenfalls untersagt werden, einen Beruf auszuüben, bei dem er mit Kindern in Kontakt kommen könnte. Die Staatsanwaltschaft forderte gestern in zweiter Instanz 18 Monate Haft sowie eine Geldstrafe, die an die finanziellen Gegebenheiten des Angeklagten angepasst sei. Das Urteil ergeht am 12. Mai.
Zu Demaart
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