Die Frau hatte am 27. März 2011 eine Klage eingereicht. Sie gab an, dass es in ihrem Haushalt zu mehreren Auseinandersetzungen gekommen sein soll. Ihr Ex-Mann, soll sie so fest am Hals gepackt haben, dass sie beinahe erstickt wäre, so die Ehefrau.
Angeblich ging es bei dem Streit um die gemeinsame Firma. Laut Polizei hatte die Frau sichtbare Verletzungen am Hals. Auch soll die Frau regelmäßig Opfer von häuslicher Gewalt gewesen sein, hieß es. Anlässlich des Prozesses schilderte die Frau, dass es auch am 12. und 13. März 2011 zu Auseinandersetzungen gekommen sei.
Davon wollte der Angeklagte aber nichts wissen. Der Beschuldigte sagte auch aus, dass er sich am 27 März 2011 nur gewehrt habe.
Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die Präsidentin der Strafkammer, Elisabeth Capesius, verurteilte den Beschuldigten zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung und zu einer Geldstrafe. Zusätzlich unterliegt der Mann einem fünfjährigen „sursis probatoire“, mit der Auflage sich während dieser Zeit einer Therapie zu unterziehen, um seine Gewaltausbrüche unter Kontrolle zu bekommen. Auch wurde ein Hausverweis gegen dem Mann gesprochen.
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