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Haftverschonung für Polanski abgelehnt

Haftverschonung für Polanski abgelehnt
(Alik Keplicz/dpa)

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Schlechte Nachrichten für den Regisseur Roman Polanski: Ein Richter in Kalifornien lehnt die Einstellung eines jahrzehntelangen Verfahrens ab. Eine Reise in die USA könnte für den Oscar-Preisträger Haft bedeuten.

Seit fast 40 Jahren hält sich Regisseur Roman Polanski von den USA fern. Wegen eines 1977 begangenen Sexualverbrechens muss der 83 Jahre alte polnisch-französische Filmemacher («Der Pianist», «Tanz der Vampire») bei einer Rückkehr in die USA mit einer Haftstrafe rechnen. Ein Richter in Kalifornien bekräftigte nun diese Befürchtung. Wie das Gericht in Los Angeles am Montag mitteilte, hat Richter Scott Gordon ein Gesuch von Polanskis Anwälten zur Einstellung des Missbrauchsverfahrens abgelehnt.

Polanskis Anwalt Harland Braun hatte am 20. März in einer Anhörung vor Gericht erklärt, dass sein Mandant den Fall hinter sich bringen wolle, auch um wieder in die USA reisen zu können. Braun argumentierte, dass Polanski schon 1978 eine Strafe in den USA verbüßt und 2009 und 2010 zudem weitere Monate unter Hausarrest in der Schweiz verbracht habe. Der Anwalt pochte auf eine Garantie, dass Polanski in den USA keine weitere Haftstrafe absitzen müsse.

Dieses Versprechen will Richter Scott Gordon aber nicht abgeben. Die Anwälte hätten keine «ausreichenden oder überzeugenden» Gründe für eine entsprechende Zusage vorgelegt, zitierte die «Los Angeles Times» aus der 13-seitigen Entscheidung des Richters. Gordon lehnte es auch ab, ein Strafmaß in Abwesenheit Polanskis auszusprechen. Der Regisseur müsste dafür persönlich in Los Angeles vor Gericht erscheinen.

Sexualverbrechen von 1977

Der Fall geht auf ein Sexualverbrechen im Jahr 1977 zurück. Der Filmemacher hatte damals den Missbrauch einer 13-Jährigen in der Villa seines Freundes Jack Nicholson zugegeben und verbrachte 42 Tage in einer Haftanstalt unter psychiatrischer Beobachtung. Im Gegenzug für das Geständnis wollte der damalige Richter von einer langen Haftstrafe absehen. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung gab es aber Zweifel an der Zusage, Polanski floh nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder.

Die US-Justiz hat wiederholt die Auslieferung des Starregisseurs verlangt. In der Schweiz wurde er 2009 verhaftet und stand acht Monate unter Hausarrest, bis das Land 2010 das Auslieferungsgesuch der USA ablehnte. Auch in Polen hatten sich zwei Gerichte mit dem Fall befasst. Im vorigen Dezember entschied das Oberste Gericht in Warschau, dass auch Polen den Regisseur nicht ausliefert. Polanski habe seine Strafe bereits abgeleistet, lautete die Begründung.

Anhörung Ende April

Auch Polanskis damaliges Opfer, die heute 53-jährige Samantha Geimer, hat sich wiederholt für die Einstellung des Verfahrens ausgesprochen. Das Aufsehen um den Fall belaste ihr Familienleben, führte sie unter anderem an. Zudem schrieb sie in ihren Memoiren, dass sie Polanski längst verziehen habe.

Mit dem Richterspruch am Montag ist das Verfahren aber noch nicht beendet. Es liegt ein weiterer Antrag von Polanskis Anwälten vor, bisher unter Verschluss gehaltene Aussage-Mitschriften zu veröffentlichen. Dabei geht es um eine Aussage des damaligen US-Staatsanwalts Roger Gunson, der das Missbrauchsverfahren gegen Polanski 1977 leitete. Er soll 2010 wichtige Äußerungen gemacht haben, die Polanskis Gesuch untermauern könnten. Eine Anhörung dazu soll am 26. April in Los Angeles stattfinden.