Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss wegen der Kostenexplosion am neuen Bischofssitz keinen Schadenersatz leisten. Es werde kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, teilte das Bistum am Mittwoch mit. «Die Kongregation für die Bischöfe hält im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat des Vatikans die Prüfung von Schadenersatzleistungen sowie die Eröffnung eines entsprechenden kanonischen Verfahrens für nicht angebracht». Diese Entscheidung habe der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, Bistumsleiter Manfred Grothe bei einem Treffen in Rom mitgeteilt.
Die Residenz auf dem Domberg im Limburg war mit rund 31 Millionen Euro deutlich teurer geworden als geplant. Seit mehreren Monaten stand die Frage im Raum, ob Tebartz-van Elst wegen des kostspieligen Baus Wiedergutmachung zahlen muss. Noch offen ist, wann ein Nachfolger für den 2014 abberufenen Oberhirten kommt. Grothe hofft der Mitteilung zufolge, dass dieser bis Sommer 2016 gewählt sein werde.
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