Am Montag dieser Woche blieb dieses Vergehen nicht ungesühnt, denn die Kontrolleure der SNCB hatten Blut geleckt und machten Jagd auf die blinden Passagiere, die keinen Fahrschein für die 1. Klasse besaßen, sich aber hier trotzdem niedergelassen hatten.
Die Kontrolleure zeigten kein Erbarmen und ließen das Argument der erbosten Fahrgäste nicht gelten, dass dies in der Vergangenheit mit der formellen Erlaubnis der jeweiligen Schaffner geschehen war, wenn es keine Sitzplätze in der 2. Klasse gab. Die Fahrgäste kassierten ein Bussgeld von 66 Euro.
Eine «Sonder»-Erlaubnis
Auf diesen Vorfall angesprochen, meinte ein SNCB-Sprecher gegenüber der Zeitung „l’Avenir“, dass es sich lediglich um acht bestrafte «Sünder» gehandelt habe. Die Erlaubnis der Bahnmitarbeiter, in die 1. Klasse umzusteigen, sei keine Allgemeine, sondern müsse für jede einzelne Fahrt erteilt werden.
Derselbe Sprecher wollte wissen, dass die 2. Klasse im besagten Zug nicht zu 100 Prozent ausgelastet war.
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