Kontrolliert und eventuell geahndet werden in Luxemburg immatrikulierte Pkw’s, die von belgischen Besitzern auf belgischen Strassen gefahren werden. Wer in den Genuss dieses Vorteils kommen will, muss über eine entsprechende Genehmigung verfügen, wobei es davon abhängt, ob die Hauptgeschäftstätigkeit in Luxemburg oder in Belgien angesiedelt ist.
Der belgische Zoll ist der Meinung, dass viele ihrer Landsleute gegen die bestehende Gesetzgebung verstossen. In Luxemburg ist die Zulassungs- und die Verkehrssteuer besonders bei hubraumstarken Autos günstiger als im Nachbarland. Deshalb werden die Sünder jetzt verstärkt kontrolliert.
Die Aktion der Zöllner ist jedoch nicht immer rechtens. Das beweist auch ein rezentes Gerichtsurteil, das die Beschlagnahmung eines Fahrzeugs einer luxemburgischen Leasingfirma mit Sitz in Weiswampach annullierte.
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