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Richter beleidigt?

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Ein Anwalt muss sich jetzt vor gericht verantworten. Der Grund: Er soll Richter und Staatsanwaltschaft beleidigt haben.

Ende des Jahres 2011 soll der Beschuldigte Rechtsanwalt die Richter schriftlich angegriffen haben. Er soll den Richter ein „fehlendes Allgemeinwissen“ vorgeworfen haben. Zudem habe er sich in einem Brief an den Generalstaatsanwalt Robert Biever beschwert, dass das luxemburgische Rechts- und Justizsystem faschistisch und totalitär wäre. In diesen besagten Briefen wurden die Richter persönlich angegriffen. In erster Instanz wurde der Verteidiger zu 1.250 Euro Schadensersatz, einer Geldstrafe von 5.000 Euro und einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Nun muss der Mann sich vor den Berufungsrichter verantworten. Er und die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Kein Verständnis

Der angeklagte Jurist könne nicht verstehen was die Staatsanwaltschaft ihm vorwerfe. Er begründete das Schreiben seiner Briefe damit, dass die verantwortlichen Richter nicht ordnungsgemäß reagiert hätten. „Es handelte sich um Urteile gegen Mandanten von mir, die teilweise nicht gerecht waren“, so der Jurist am Montag vor den Berufungsrichtern. Er basierte sich zudem auf die freie Verteidigung und auf die Meinungsfreiheit. Er sprach in seinem anderthalbstündigen Plädoyer von einem „droit d’agir librement“ und griff zahlreiche Jurisprudenzen Urteile und Gerichtsbeschlüsse aus Frankreich und anderen Nachbarländern auf. Auch beharrte es sich auf die Menschenrechtskonvention, die eine freie Verteidigung und eine „liberté d’expression“ vorsieht.

Der Luxemburger „Code Pénal“ sieht Strafen von einem Jahr Haft sowie eine Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro für diese Tat vor. Der Verteidiger des Juristen ist der Meinung, dass sein Mandant sich nicht an die Richter selbst adressierte sondern lediglich nur das Urteil kritisiert habe. „Um die zuständigen Personen auf die Ungerechtigkeiten aufmerksam zu machen, hat mein Klient Briefe an den Generalstaatsanwalt geschrieben. Er warf den Richtern vor sie hätten in einzelnen Urteilen nicht objektiv gehandelt“, so der Verteidiger des angeklagten Rechtsanwaltes, Me François Moyse, der abschließend unterstrich: „couper la langue à un avocat, c’est couper la langue à la justice“.

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft seinerseits war am Montag, wie bereits die Staatsanwaltschaft in erster Instanz der Meinung, dass ein derartiges Benehmen eines Verteidigers nicht zu rechtfertigen sei. Er sei mit einem Teil des Urteils aus erster Instanz einverstanden, allerdings sollte man, laut der Generalstaatsanwaltschaft, strafrechtlich nicht zu hoch ansetzen. „Das Gesetz sieht vor die Urteile zu kritisieren, allerdings dürfe man hierbei niemanden persönlich angreifen. Zudem sei es nicht erlaub Wörter wie ‚faschistisch’ oder ‚totalitär’ in seinen Kritiken zu verwenden. Deshalb bin ich nach wie vor der Meinung, dass man die Beleidigungen gegen einen Magistraten zurückbehalten kann“, so der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft.