Der Rentner berief sich nach Angaben seines Anwalts am Montag vor dem Landgericht Saarbrücken aber auf Notwehr und Unzurechnungsfähigkeit. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 1. Juli einen 35-jährigen Mann und dessen 49 Jahre alte Lebensgefährtin umgebracht zu haben. Die Frau starb vor den Augen ihrer damals neun und zehn Jahre alten Kinder. Als Motiv hatte der Vermieter nach der Bluttat laut Staatsanwaltschaft einen Streit über die Mietnebenkosten angegeben.
Nach Angaben seines Anwalts hatte sich der Rentner von dem Mann bedroht gefühlt und diesen mit geladener Schrotflinte an seiner Wohnungstür erwartet. Unklar sei, ob sein Mandant bewusst abgedrückt habe oder sich der Schuss im Gerangel gelöst habe, meinte der Anwalt. Auf die Frau habe er dann unter Schock geschossen.
Die Anklagebehörde sieht Notwehr dagegen als nicht gegeben an. Nach dem Schuss hatte sich der 35-Jährige noch schwer verletzt zurück in die eigene Wohnung geschleppt, dort brach er zusammen und starb. Der Rentner folgte ihm, legte laut Staatsanwaltschaft in der Mietwohnung erneut an und tötete auch die Lebensgefährtin. Für den Prozess sind mehrere Termine angesetzt.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können