Eine Frau hat ihrer eigenen Enkelin im Vollrausch mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten und ist deshalb zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach ordnete für die Oma die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt während der Haftzeit an. «Es steht fest, dass die Angeklagte ihre zweijährige Enkelin tötete», sagte Richter Bruno Kremer am Freitag in seiner Urteilsbegründung.
Die 56-Jährige war wegen Totschlags angeklagt. Ein Gutachter hatte der Frau bescheinigt, dass sie bei der Messerattacke schuldunfähig war: Nach der Tat hatte sie knapp drei Promille Alkohol im Blut. Nach Ansicht des Gerichts hatte sie sich aber vorsätzlich stark betrunken. Deshalb wurde sie wegen Vollrausches verurteilt (Az: 1022 Js 8957/12 Ks).
«Ich hasse mich selbst»
Zeugen hatten in dem Verfahren ein Bild des Grauens vom Tatort im Juni 2012 im Hunsrück-Dorf Niederwörresbach geschildert. Das Blut des zweijährigen Mädchens soll überall verteilt gewesen sein. Zwei Messer für die Tat – ein kleines und ein Fleischermesser – soll sich die Frau laut Anklage von der fünfjährigen Schwester des Opfers bringen lassen haben. Das Mädchen hat die Bluttat gesehen. Beide Kinder waren damals zu Besuch bei den Großeltern.
Die 56-Jährige sagte im Gerichtssaal: «Ich hasse mich selbst.» Wenn sie die Zeit zurückdrehen könne, würde sie selbst zum Arzt gehen und sich vom Alkohol therapieren lassen. Die russischstämmige Frau ist nach Einschätzung von Gutachtern seit mindestens 30 Jahren alkoholabhängig. Sie soll viele Jahre in ihrer russischen Heimat in einem Gefängnis gearbeitet haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau auf eine Strafe von vier Jahren und acht Monaten wegen Vollrausches mit Unterbringung in einer Entzugsanstalt gefordert. Die Verteidigung verlangte vier Jahre Gefängnis und Entzugsklinik.
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