Mittwoch7. Januar 2026

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Luxemburger Arzt in Österreich freigesprochen

Luxemburger Arzt in Österreich freigesprochen
(dpa/Illustration)

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Der wegen des Todes eines Kindes angeklagte Arzt aus Luxemburg wurde am Mittwoch freigesprochen. Der Mediziner saß mit zwei anderen Kollegen in Österreich auf der Anklagebank.

Urteil im Prozess um den Tod eines Kleinkindes in Österreich am Mittwoch: Alle drei angeklagte Ärzte, darunter auch ein Mediziner aus Luxemburg, wurden vom Landesgericht Innsbruck freigesprochen. Den Ärzten wurde vorgeworfen, durch eine zu lange Propofolzufuhr den Tod des Mädchens herbeigeführt zu haben, berichten österreichische Medien.

In seinem Urteil verteidigte der zuständige Richter das Vorgehen der Ärzte. Die Mediziner hätten durchaus «nachvollziehbar» gehandelt, hieß es. Der Richter bescheinigte den Ärzten, sie hätten ihre Sorgfaltspflicht während der Behandlung nicht verletzt. Angeklagt waren zwei Kinderärzte und eine Anästhesistin. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht geäußert, ob sie in Berufung gehen wird.

Propofol-Narkose

Das Kind hatte im Oktober 2011 beim Spielen Klebstoff verschluckt. Mit dem Narkosemittel Propfol wurde die Dreijährige behandelt und anschließend im Hals untersucht. Da an dem Wochenende im Oktober Personalmangel herrschte und das Kind aufzuwachen drohte, erhöhte der Arzt aus Luxemburg die Dosis des Narkosemittels. Die Ärzte verteidigen ihr Vorgehen bei der Behandlung des Mädchens. Und auch ein vom Gericht bestellter Gutachter gab ihnen recht.

In Luxemburg wurden bei einem ähnlichen Fall im Juni 2012 zwei Ärzte zu einer Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldzahlung. Sie hatten ebenfalls ein dreijähriges Mädchen mit dem Narkosemittel Propofol behandelt, das später am sogenannten Propofol-Syndrom verstarb.