Die Forderungen der mittlerweile 19-Jährigen seien zurückgewiesen worden, sagte eine Gerichtssprecherin. Zum einen sei der Tatbestand einer «unerlaubten Handlung» verneint worden, weil die junge Frau in die sexuellen Handlungen eingewilligt habe. Zudem hätten sich die Richter der Meinung des Oberlandesgerichts (OLG) in einem vorangegangenen Verfahren angeschlossen, wonach kein Straftatbestand vorliege.
Der Ex-Lehrer war das Verhältnis mit der Schülerin Anfang 2007 an einer Schule im Kreis Neuwied eingegangen. Sein Freispruch durch das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz Ende 2011 hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
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