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Fünf Jahre Haft für Bérényss-Entführer

Fünf Jahre Haft für Bérényss-Entführer
(AFP/Fred Marvaux)

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Wegen "Entführng und Freiheitsberaubung" an der siebenjährigen Bérényss ist ein 48-Jähriger am Dienstag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Das Strafgericht in Briey verurteilte am Dienstag einen Landwirt aus der Meuse-Gegend zu fünf Jahren hinter Gittern. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft zum höchsten Strafmaß.

Der Mann, ein dreifacher Vater, hatte im April 2015 die siebenjährige Bérényss unweit von ihrem Zuhause in Sancy entführt. Sofort wurde damals die sogenannte «alerte enlèvement» ausgelöst. Über Radio, Fernsehen und Autobahn-Anzeigetafeln wurde über die Kindesentführung informiert und die Öffentlichkeit in Alarmbereitschaft versetzt. Nur acht Stunden nach ihrem Verschwinden wurde Bérényss unversehrt (Link) im 75 Kilometern entferntem Grandpré in den französischen Ardennen vor einem Haus ausgesetzt. Das Mädchen klingelte an der Haustür einer Ärztin, die die Eltern benachrichtigte.

«Kindheit geraubt»

«Als Sie (Bérényss) entführten, haben Sie ihre Kindheit und Unbekümmertheit geraubt», sagte die stellvertretende Staatsanwältin Emily Bandel zum Angeklagten. Sie forderte fünf Jahre Haft, die höchstmögliche Strafe, und die Aberkennung der bürgerlichen Rechte für zehn Jahre.

Ihr Mandant sei «ungefährlich» und «er habe ehrlich seine Schuld» erkannt, sagte die Verteidigerin des 48-Jährigen. DNA-Spuren an der Kleidung von Bérényss hatten die Ermittler auf die Spur des Landwirts gebracht. Sein genetischer Fingerabdruck findet sich in der Datenbank der Behörden in Frankreich. Der Mann wird in einem anderen Fall von drei Verwandten, darunter zwei Nichten, beschuldigt, sie sexuell missbraucht zu haben. Das Urteil in diesem Zusammenhang fällt am 18. März in Verdun.

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