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Auf sehr dünnem Eis

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Am Dienstag hätte Mohamed Ali Ch. wegen sexueller Nötigung mit Todesdrohungen an seiner Lebensgefährtin Jamila M. vor dem Strafgericht erscheinen müssen. Weder Anwalt noch Beschuldigter kamen.

Der Prozess wurde in Abwesenheit des Angeklagten geführt. Eingangs sagte ein Ermittler aus, dass das Opfer behauptet habe, mehre Male vergewaltigt worden zu sein. Der 2010 wegen vorsätzlicher Körperverletzung vorbestrafte Beschuldigte war laut dem Vorsitzenden viel in den Niederlanden unterwegs, was darauf schließen lasse, dass er neben Zuhälterei auch mit Drogen gehandelt habe.

Da die Aussagen des Opfers mit Vorsicht zu genießen seien, kamen der Zeuge und der Vorsitzende überein, dass sich die beiden bei einem Ausflug durch verschiedene Lokale vor der Auseinandersetzung gut verstanden hatten. Auch als sie in der Wohnung angekommen seien, schien die Frau, entgegen ihren Aussagen, nicht gerade ängstlich gewesen zu sein.

Gegenseitiges Einverständnis?

Ein zweiter Ermittler bestätigte die These der Prostitution. Die Behauptung des mutmaßlichen Opfers, der Beschuldigte habe sie über längere Zeit belästigt, stellte sich als unwahr heraus. Überhaupt nahm es Jamila M., die dann in den Zeugenstand trat, laut dem Ermittler und dem Vorsitzenden nicht sehr genau mit der Wahrheit.

Ihre Antworten auf die präzisen Fragen des Vorsitzenden waren denn auch etwas konfus. Er musste sie an ihre Aktivitäten als Prostituierte erinnern, bei denen sie allein von einem Kunden größere Geldbeträge bekommen habe, woran sich die Zeugin aber nicht erinnern konnte.

Vier Jahre Haft gefordert

Alles in allem konnte sie das Gericht am Dienstagnachmittag ebenfalls nur schwer davon überzeugen, dass ihr Freund sie genötigt habe.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah in diesem Fall, außer den widersprüchlichen Zeugenaussagen des vermeintlichen Opfers, kein objektives Element. Er setzte bei der sexuellen Nötigung gegenseitiges Einverständnis voraus und reduzierte seinen Strafantrag auf einfache Körperverletzung, für die er vier Monate Haft forderte.

Das Urteil wird am 18. Dezember ergehen.