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Alkoholfahrten, Schlangenlinien und Geisterfahrer

Alkoholfahrten, Schlangenlinien und Geisterfahrer

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Ein Lkw-Fahrer hatte am Mittwochnachmittag gefährlich tief ins Glas geschaut. Ein Zeuge meldete der Polizei, dass ein Lastkraftwagen in starken Schlangenlinien durch die Route d’Arlon steuerte. Dabei habe das Gefährt mehrmals den Bürgersteig gestreift. In Strassen in der Chaussée blanche steuerte der Lkw-Fahrer dann auf eine Baustelle zu.

Als er hier nun wenden wollte, blieb er mit der hinteren Achse in einem Loch stecken. Als die Polizeibeamten ihn dort stoppen konnten, stellten sie fest, dass der gemeldete Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Der zulässige Höchstwert wurde über das Doppelte überschritten. Auf der Dienststelle konnte der Fahrer allerdings keinen weiteren Atemlufttest ausreichend durchführen, weswegen er zu einer Blutentnahme ins Krankenhaus transportiert wurde. Das Resultat der Trunkenheitsfahrt: Der Lkw-Fahrer erhielt ein Fahrverbot.

«Mein Ehemann ist gefahren»

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wurde der Polizei gegen 1.00 Uhr eine Vekehrsbehinderung gemeldet. Eine Verkehrsteilnehmerin würde die Fahrbahn der Ave. G-D. Charlotte in Dudelange blockieren, weil sie ihren Wagen nicht mehr starten könne. Vor Ort stand schnell fest, wieso: Die betreffende Fahrerin lag sichtlich betrunken auf dem Fahrersitz. Auch hier wurde der zulässige Höchstwert deutlich überschritten.

Den Beamten gegenüber wollte die Betrunkene ihren Fehler allerdings nicht eingestehen. Sie behauptete erst, dass nicht sie das Fahrzeug gar nicht gesteuert hätte, sondern ihr Ehemann. Der, wie sich später herausstellte, zu diesem Zeitpunkt schlafend im Bett lag. Die Polizei stellte zudem fest, dass eigentlich ein Fahrverbot gegen die Frau besteht. Die Staatsanwaltschaft ordnete an, den Wagen zu beschlagnahmen.

Geisterfahrer in Esch-Alzette

Damit allerdings nicht genug der Trunkenbolde am Steuer: Um 3.00 Uhr in der gleichen Nacht wurde die Polizei mit einem Geisterfahrer auf der Rue de Luxembourg in Esch/Alzette konfrontiert. Der Mann kam einer Polizeistreife auf ihrer Fahrbahn entgegen, die diesen danach mit Blaulicht verfolgte.

Der Fahrer hielt kurz darauf auf dem Bürgersteig an. Er war allerdings nicht mehr fähig, selbst den Motor auszuschalten, sodass die Beamten aushelfen mussten. Der Fahrer stand sichtlich unter Alkoholeinfluss. Auch er hat den zulässigen Höchstwert überschritten und kassierte ein Fahrverbot.

Rosch
29. Juni 2017 - 16.35

Weshalb ist hassen alle die Geisterfahrer wie die Pest ?? Die sind doch so entgegenkommend !