Dienstag27. Januar 2026

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EZB darf Staatsanleihen kaufen

EZB darf Staatsanleihen kaufen
(dpa)

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Die Europäische Zentralbank (EZB) darf nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Ein entsprechendes Programm der Notenbank sei rechtmäßig.

Rückendeckung für die Europäische Zentralbank (EZB) im Streit um die Euro-Rettung: Die Notenbank soll Staatsanleihen aus Euro-Krisenländern grundsätzlich ankaufen dürfen, wie aus den Schlussanträgen des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an das Gericht in Luxemburg am Mittwoch hervorging. Dabei müsse sich die EZB aber bestimmte Auflage einhalten und vor allem das Verbot der Haushaltsfinanzierung von Krisenstaaten über die Notenpresse strikt beachten.

Yves Mersch: EZB sieht Anti-Krisen-Kurs durch EuGH-Gutachten bestätigt

Die EZB sieht ihren Anti-Krisen-Kurs durch das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt. «Wir sind nach wie vor überzeugt, dass wir innerhalb des europäischen Rechts gehandelt haben. Dieses Gutachten bestärkt uns in dieser Auffassung», sagte der Luxemburger Yves Mersch, Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank (EZB), am Mittwoch in Frankfurt. «Alle Entscheidungen des EZB-Rates sind durch sein Mandat zur Gewährleistung von Preisstabilität sowohl begründet als auch beschränkt.»

Mersch betonte: «Wie auch in der Vergangenheit wird der EZB-Rat das EU-Recht einhalten und respektieren. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.» Auf die Frage, welche Lehren die Währungshüter aus dem Gutachten für ihre QE-Überlegungen zögen, antwortete Mersch: «Es gibt einige interessante Punkt in diesem Gutachten, etwa dass die EZB die alleinige Verantwortung trägt für die Konzeption, Definition und Umsetzung von Geldpolitik.» (dpa)

Das Programm zum notfalls unbegrenzten Anleiheankauf hatte EZB-Chef Mario Draghi im September 2012 angekündigt, um die drastisch hohen Zinsen für Anleihen von Krisenstaaten abzusenken und damit den Euro insgesamt zu stabilisieren. Allein diese Ankündigung reichte aus, um Finanzspekulationen gegen den Euro zu stoppen. Die Umsetzung des Programms war deshalb bislang nicht nötig. Nach Ansicht des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón ist das sogenannte OMT-Programm zwar «eine unkonventionelle geldpolitische Maßnahme».

Strenge Auflagen

Gleichwohl müsse sich die EZB aber an bestimmte Vorgaben der EU-Verträge halten, falls sie die Ankündigung in Zukunft umsetzen will: Käufe von Staatsanleihen dürften dann keinesfalls eine «direkte» Finanzhilfe für den betroffen Staat sein. Die EZB darf damit Anleihen nicht direkt von Staaten ankaufen: Dieses in den EU-Verträgen enthaltene Verbot der Staatsfinanzierung über die Notenpresse ist laut Cruz Villalón «eine fundamentale Regel des Verfassungsrahmens»; Ausnahmen seien daher «restriktiv auszulegen».

Ankäufe auf den sogenannten Sekundärmärkten, wo mit Staatsanleihen gehandelt wird, seien der EZB dagegen erlaubt. Allerdings müsse die EZB dort dann «mit besonderer Vorsicht vorgehen, um Spekulationsgeschäften vorzubeugen». Staatsanleihen dürften auf Sekundärmärkten deshalb etwa nicht bereits schon Sekunden nach ihrer Emission gekauft werden. Die EZB müsse vielmehr abwarten, bis sich dort ein Marktpreis gebildet hat. Villalón plädiert zudem dafür, das die EZB vor der bislang nur angekündigten Umsetzung des OMT-Programms «mit Klarheit und Genauigkeit die außergewöhnlichen Umstände darlegen» muss, «die diese Maßnahme rechtfertigen». Diese Begründung habe in Draghis Ankündigung gefehlt.

«Weites Ermessen» für EZB-Geldpolitik

Laut Cruz Villalón soll die EZB bei ihrer Geldpolitik grundsätzlich «über ein weites Ermessen verfügen». Gerichte sollten die Zentralbank nur «mit einem erheblichen Maß an Zurückhaltung» kontrollieren dürfen, da ihnen die Erfahrung auf diesem Gebiet fehlt. Die EZB äußerte sich über das soziale Netzwerk Twitter zur Einschätzung des Generalanwalts und bezeichnete sie als «wichtigen Meilenstein» für das kommende Urteil. Das OMT-Programm stehe zum Abruf bereit. Sollte der EuGH den Empfehlungen des Generalanwalts folgen, wäre der drohende Konflikt mit den Karlsruher Verfassungshütern entschärft. Sie hatten das OMT-Programm ebenfalls nur unter Auflagen für möglich gehalten. Die Entscheidung des EuGH wird im Frühjahr erwartet.