Ziel müsse es sein, die Rechte der Verbraucher und der Mitarbeiter solcher Internet-Plattformen zu schützen und unfairen Wettbewerb zu vermeiden, verlangte das Parlament am Donnerstag in einer Entschließung.
Notwendig seien effiziente Kriterien, um zwischen professionellen und privaten Anbietern klar zu unterscheiden – etwa zwischen Hotels und Privatleuten, die ab und zu über Airbnb oder andere Plattformen ein Zimmer vermieten. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Einkommen aus vergleichbaren Dienstleistungen gleich besteuert werden – egal ob sie in der traditionellen Wirtschaft oder in der Sharing Economy erzielt werden, heißt es in der Entschließung weiter.
Lohn- und Sozialdumping unterbinden
Ferner müsse Lohn- und Sozialdumping in der digitalen Arbeitswelt unterbunden werden. Das Europaparlament forderte die EU-Kommission auf, Vorschläge für eine Gesetzgebung zu erarbeiten, um mit EU-einheitliche Regeln einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Die sogenannte kollaborative Wirtschaft dürfe dabei aber nicht eingeschränkt werden, wie dies derzeit in einigen EU-Staaten der Fall sei – etwa, um den traditionellen Hotelsektor zu schützen.
Unterschiedlichen Vorschriften führen zu Wettbwewerbsverzerrungen
Die derzeit sehr unterschiedlichen Vorschriften in der EU führten zu «Wettbwewerbsverzerrungen und damit unfairen Handelspraktiken», erläuterte die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt. Beispielsweise müsse sichergestellt werden, dass alle Unternehmen – auch digitale – ihre Steuern da zahlen, wo sie Gewinne erwirtschaften.
In einer zweiten Entschließung forderte das Europaparlament die Kommission auf, Rechtslücken bei Online-Plattformen zu schließen. Geklärt werden müsse beispielsweise, inwieweit Plattformen haften müssen – etwa Amazon für gefälschte Waren oder YouTube für Inhalte, die gegen Urheberrechte verstoßen.
Die Brüsseler Kommission hatte Anfang Juni einen Leitlinien-Katalog für den Umgang mit der Sharing Economy veröffentlicht. Diese zielen darauf ab, dem «Flickenteppich» verschiedener nationaler Regulierungsmaßnahmen ein Ende zu machen. Die Leitlinien sind aber nicht rechtlich verbindlich. Das Europaparlament fordert daher eine EU-Gesetzgebung.
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