Sonntag25. Januar 2026

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BGH-Haftbefehl gegen Verdächtige

BGH-Haftbefehl gegen Verdächtige
(dpa)

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Seit dem Wochenende wird angesichts der Morde mutmaßlicher Neonazis an mindestens zehn Menschen offen von Rechtsterrorismus gesprochen. Eine 36-jährige Frau und ihr möglicher Komplize werden demnächst in Karlsruhe vorgeführt.

Nach der deutschlandweiten Mordserie an neun Ausländern und einer Polizistin hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern (Sonntag) am späten Abend Haftbefehl gegen eine verdächtige Frau erlassen. Beate Z. gehört nach Einschätzung der Ermittler zu dem rechtsextremen Trio aus Jena (Thüringen), das hinter den zehn Morden stehen soll.

Es bestehe ein dringender Verdacht «der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung», teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Darüber hinaus gebe es weiterhin einen Anfangsverdacht, dass Z. selbst unmittelbar an der Mordserie beteiligt war. 1998 soll sie mit ihren Komplizen Uwe B. und Uwe M. die rechtsextreme Gruppierung «Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)» gegründet haben.

Haftbefehl gegen Komplizen

Am Montag solle Haftbefehl gegen den zuletzt gefassten 37-jährigen Holger G. beantragt werden, sagte Bundesanwalt Rainer Griesbaum am Sonntag. G. werde dringend verdächtigt, wie die anderen drei Rechtsextremisten NSU-Mitglied zu sein. Auch seine mögliche Beteiligung an den Morden werde untersucht.

Die Bundesanwaltschaft und Regierung in Deutschland gehen inzwischen von Rechtsterrorismus aus. Der deutsche Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich: «Es sieht so aus (…), als ob wir es tatsächlich mit einer neuen Form des rechtsextremistischen Terrorismus zu tun haben.» Zugleich müssen sich Verfassungsschutz und Polizei kritische Fragen nach ihrer Rolle gefallen lassen. Mit dem Fall soll sich bald das Kontrollgremium des Bundestags für die Geheimdienste befassen. Bundesweit rollen Ermittler weitere ungeklärte Anschläge neu auf.

Vorwurf: Zehn Morde

Die Bundesanwaltschaft wirft den drei aus Jena stammenden Rechtsextremisten zehn Morde vor: Opfer waren zwischen 2000 und 2006 acht türkische und ein griechischer Kleinunternehmer; 2007 sollen sie den Mord an einer Polizistin in Heilbronn verübt haben. Die beiden Männer hatten sich laut Polizei vor einer Woche erschossen, Beate Z. stellte sich. Das Trio war den Behörden bereits in den 90er Jahren wegen Verbindungen zum rechtsextremen «Thüringer Heimatschutz» bekannt.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) pocht auf einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot. Ihr Vorsitzender in einem Zeitungsinterview: «Ein Verbot der NPD würde auch den Sicherheitsbehörden helfen. Die Partei könnte keine regulären Parteitage mehr abhalten. Die NPD hätte von einem Tag auf den anderen ihre finanzielle Basis verloren.» Er fügte hinzu: «Eine braune Terrorzelle wird man mit einem neuen Verfahren sicherlich nicht verhindern können. Ein NPD-Verbot wäre aber ein schwerer Schlag für die gesamte rechtsextreme Szene in Deutschland.»