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Besteuerung der Grenzgänger

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Die Probleme rund um die künftige Besteuerung der Grenzgänger sollen in einer Arbeitsgruppe ausgelotet werden, wie der OGBL mitteilt.

Die Ankündigung von Finanzminister Pierre Gramegna, die Grenzgänger in Luxemburg ab 2018 steuerlich mit den Beschäftigten, die in Luxemburg wohnen, gleichzusetzen, wirft einige Probleme auf, wie der OGBL mitteilt. Bei einem Treffen mit dem Finanzminister habe der OGBL das Prinzip der Gleichstellung zwar begrüßt, gleichzeitig jedoch vor neuen Diskriminierungen der Grenzgänger gewarnt.

Trotz verschiedener Erläuterungen des Ministers würden sich bei vielen steuerlichen und juristischen Fragen weiterhin eine Menge Fragen stellen.

Hauptsächlich geht es dabei um die Benachteiligung von Grenzgängern mit niedrigem Einkommen, weil sie in eine höhere Steuerklasse eingestuft werden sollen als bisher und um die Nachteile für verheiratete Grenzgänger, die ihr Einkommen in Luxemburg angeben müssen, wenn sie in die vorteilhaftere Steuerklasse 2 eingestuft werden wollen.
Fragen wirft auch die Tatsache auf, dass die Grenzgänger aus verschiedenen Ländern kommen und es mit diesen jeweils andere Steuerabkommen gibt.

Verwaltungsmehraufwand

Geprüft werden soll weiter, ob die Maßnahmen mit internationalem Recht (Doppelbesteuerungsabkommen) vereinbar sind und wieviel Verwaltungsmehraufwand in Luxemburg anfallen wird.
Die Arbeitsgruppe soll in Kürze funktionieren können.

Finanzminister Pierre Gramegna hat ein Gesetzprojekt ausgearbeitet, laut dem Grenzgänger und in Luxemburg wohnende Beschäftigte gleichgestellt werden sollen. Grenzgänger, die ihr luxemburgisches und ihr französisches Einkommen in Luxemburg angeben, können die Steuerklasse 2 beanspruchen. Fehlen die Angaben, sollen sie ab 2018 automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft werden.