Neue Behörde, neuer Fonds
Die EU-Staaten sollen spezielle Abwicklungsbehörden schaffen, die Krisenbanken zur Sanierung zwingen oder auch schließen könnten. Sie sollen nicht Teil der Bankenaufsicht sein, da diese vor der Schließung einer Bank zurückschreckten. Die Behörde kann für Garantien oder Kapitalspritzen, die bei der Restrukturierung einer Bank gebraucht werden, einen neuen Krisenfonds nutzen. Das Geld dafür müssen die Banken aufbringen. Über zehn Jahre soll ein Prozent der gedeckten Einlagen eingezahlt werden. In absoluten Zahlen wären das in der EU 100 Milliarden Euro, in der Euro-Zone 70 Milliarden Euro.
Drei Phasen des Krisenmenagements
Je schlechter die Lage wird, umso stärker können die Behörden eingreifen. Das Konzept zum Krisenmanagement sieht dazu drei Stufen vor: Vorbeugung, frühes Eingreifen und Abwicklung. In der ersten Phase müssen die Banken Notfallpläne aufstellen, um Finanzklemmen schnell zu bekämpfen. Die Behörden erarbeiten gleichzeitig Abwicklungspläne und können bereits Änderungen in einer Bank erzwingen, wenn sie Schwachstellen finden. Sobald die Bank nicht mehr genug Eigenkapital vorweist, kann die Behörde anordnen, den Notfallplan umzusetzen und vorübergehend einen Sonderverwalter bestellen, um die Bank am Leben zu erhalten.
Ist die Pleite nicht mehr abzuwenden, übernehmen die Behörden die Kontrolle. Sie können kleine Banken komplett schließen. Eine Großbank, deren Pleite der gesamten Wirtschaft schaden kann, würde aufgespalten und teilsaniert. Der gesunde Teil kann über eine Brückenbank verkauft werden. Die faulen Vermögenswerte einer Bank werden in eine Zweckgesellschaft ausgelagert und liquidiert. Um das zu finanzieren, sollen zum einen die nationale Krisenfonds aufgebaut werden, zum anderen müssen künftig nicht nur Aktionäre, sondern auch die Besitzer von Bankanleihen ihre Forderungen an das Institut abschreiben.
Forderungsverzicht der Gläubiger
Dieses sogenannte «Bail-in» ermöglicht es nach Überzeugung der Kommission, den Beitragssatz für die Banken zu den Krisenfonds auf ein Prozent zu begrenzen. Denn um den gesunden Teil einer Bank zu erhalten, können Gläubiger der Banken zur Kasse gebeten werden. Betroffen sind alle Verbindlichkeiten, hinter denen keine Sicherheiten oder Garantien stehen. Die Spareinlagen der Bankkunden, die von der Einlagensicherung garantiert werden, bleiben außen vor. Nicht abgesicherte Schuldverschreibungen können dagegen verfallen oder in Aktien umgewandelt werden.
Damit es im Krisenfall genug verwertbare Schuldscheine gibt, sollen die Banken mindestens zehn Prozent ihrer Verbindlichkeiten in solchen Kapitalformen halten. Angesichts der akuten Bankenkrise in einigen Ländern plant die EU, diese Regel erst ab 2018 gelten zu lassen. Bankanleihen müssen dann eine entsprechende Klausel enthalten. Nach Schätzung der Kommission erhöhen sich die Finanzierungskosten der Banken dadurch um fünf bis 15 Basispunkte.
Rettung mit Steuerzahlergeld
Die EU-Staaten mussten die Banken in der Krise mit 4,5 Billionen Euro stützen, wovon ein Drittel tatsächlich genutzt wurde. Eine Garantie, dass nie mehr Banken mit Steuerzahlergeld gerettet werden, gibt es nicht. Doch die EU hofft zum einen, künftige Krisen auch durch die gerade verhandelten schärferen Eigenkapitalanforderungen zu verhindern. Zum anderen werden die Staaten verpflichtet, zuerst alle Instrumente des Krisenmanagements zu nutzen, ehe sie eine Bank retten.
Zu Demaart




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