Die mangelnde Schnelligkeit der Justiz wird von zahlreichen Leuten aus der Gesellschaft kritisiert. Wenn man aber bedenkt, dass allein im Jahr 2016 insgesamt 50.136 Fälle bei der Staatsanwaltschaft eingereicht wurden, kann man nachvollziehen, dass es einige Zeit dauern kann, bis es zu einem Prozess kommt.
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Von diesen rund 50.000 Fällen sind jede Menge sogenannte „auteur inconnu“, also Täter unbekannt, dabei. Die restlichen Fälle müssen in aufwendigen Prozeduren von der Staatsanwaltschaft aufgearbeitet werden. Bei einigen Dossiers sind zeitaufwendige Ermittlungen unerlässlich, um eine gute Justiz zu gewährleisten.
Dabei hat ein Jahr rund 260 Arbeitstage. Verrechnet man dies mit den 50.000 Fällen, müssten pro Tag knapp 200 davon abgearbeitet werden. Ein Ding der Unmöglichkeit, wenn man nicht auf Maßnahmen wie beispielsweise die außergerichtliche Vereinbarung ausweicht.
Genau deswegen wurde das Gesetz geändert. Es besteht zum Beispiel das „jugement sur accord“, bei dem sich die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte auf ein Strafmaß und auf eventuelle Entschädigungen einigen und das Gericht diese Einigung durch ein Urteil in öffentlicher Sitzung billigt.
Doch noch bleibt jede Menge Arbeit zu tun. Es mangelt in diesem Zusammenhang nicht nur an Ermittlern, Staatsanwälten und Gerichtsschreibern, sondern auch an Richtern und Gerichtskammern.
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