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Wegweisende Entscheidung

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E-Mail-Schnüffelei eingeschränkt

Einfach zwei E-Mail-Konten: ein privates und eines für die Arbeit. Wer es ganz leicht haben möchte und nicht Opfer von Schnüffelei sein will, muss sich nicht groß anstrengen. Allerdings sind damit grundlegende Probleme im Job nicht gelöst. Genau dies zeigt die wegweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Mit seinem Urteil hat der EGMR gestern wieder einmal bewiesen, weshalb seine Existenz von großer Bedeutung ist.

Denn im Zeitalter des globalen und staatlichen Massenschnüffelns wäre es ein mehr als gefährliches Signal, wenn selbst am Arbeitsplatz das Ausspionieren von Mitarbeitern quasi normal wäre. Insofern ist das Urteil des EGMR sinnvoll, da es darauf abzielt, mit Blick auf die Überwachung der digitalen Kommunikation von Mitarbeitern das «principe de nécessité» walten zu lassen: Erst wenn alle anderen Optionen ausgeschlossen sind, kann der Arbeitgeber die Überwachung der digitalen Kommunikation seiner Mitarbeiter erwägen.

Dass jedem normalen Menschen solche «Big Brother»-Methoden ein Dorn im Auge sind, liegt auf der Hand. Deswegen ist das Urteil des EGMR auch eindeutig: Bevor die digitale Schnüffelei durch Arbeitgeber stattfindet, muss eine Vielzahl von Schritten im Vorfeld unternommen werden – und dies im direkten Austausch mit den Arbeitnehmern.

Dennoch ist das Urteil kein Freifahrtschein für stundenlange Chats und Facebook-Orgien am Arbeitsplatz. Dass man jedoch die Privatsphäre auf null reduziert und ein Arbeitsumfeld des digitalen Misstrauens schafft, lehnt der EGMR zu Recht ab.

marek
6. September 2017 - 8.44

ein Rechtsstaat brauch keine Schnüffler! ( Staatstrojaner ) Die brauch nur Regierungen die Angst um ihre Macht haben. Das tollste an der Sache, wir finanzieren auch noch diese Projekte als Steuerzahler.