Weil die Räder der Wirtschaft bekanntlich nie stillstehen dürfen, müssen die Menschen wieder an die Arbeit. Zum Schutz der Belegschaft müssen die Arbeitgeber die Arbeitsplätze virenfrei halten und den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sich aus dem Weg zu gehen.
In den meisten Betrieben scheint dies gut zu klappen. Die Geschäftsführungen und die Personalvertretungen arbeiten zusammen, um den Arbeitsplatz sicher zu machen. Die Gewerkschaft OGBL findet positive Worte. Nach dem anfänglichen Chaos habe sich selbst die Lage in den Supermärkten eingependelt und es laufe ziemlich gut.
So sollte es eigentlich sein. Kooperation statt Kampf. Zusammenarbeit statt Zwist. Insbesondere nachdem Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den letzten Wochen und Monaten eher nicht zueinandergefunden hatten, ist es schön, zu sehen, dass eine konstruktive Zusammenarbeit möglich ist.
Positiv ist ebenfalls, dass der Schutz der Arbeitnehmer in vielen Betrieben ernst genommen wird, ohne dass es dazu detaillierte Gesetze und Vorschriften gibt. Über die Corona-Vorbeugung in den Betrieben existieren nämlich nur eine Reihe sehr allgemein gehaltener Empfehlungen – sei es aufgrund der beschränkten Zeit, die zur Verfügung stand, oder aufgrund einer liberalen Politik.
Trotzdem darf nicht vergessen werden, dass die Arbeitnehmer in einem Unterordnungsverhältnis zum Arbeitgeber stehen und im Ernstfall die schlechteren Karten haben. Klar können sie sich beschweren und sich auf ihr Recht berufen, die Gewerkschaft einzuschalten. Eine Gehaltserhöhung oder eine Beförderung müssen sie sich dann aber aus dem Kopf schlagen. Beispiel Home-Office: Selbst wenn es technisch möglich ist, von zu Hause aus zu arbeiten (das ist es längst nicht in allen Berufen), können Arbeitnehmer dies rechtlich nicht einfordern. Auch dann nicht, wenn sie befürchten, sich bei Arbeitskollegen mit dem Sars-CoV-2-Virus anzustecken.
Im Notfall sind Arbeitgeber darauf angewiesen, dass eine mächtigere Instanz dafür sorgt, dass der Arbeitgeber sich ordentlich verhält – der Staat, der Regeln macht, an die der Arbeitgeber sich halten muss. In unserem Beispiel wäre ein „Recht auf Home-Office“, dessen Einhaltung zum Beispiel von der Personalvertretung und der Gewerbeinspektion überwacht wird, ein Anfang.
Noch besser allerdings wäre die Abschaffung der Hierarchien in den Betrieben. In diesen neuen Verhältnissen könnten Mitarbeiter selbst für ihre Sicherheit und Gesundheit Sorge tragen, ohne von der Gunst anderer abhängig zu sein.
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