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Soap-Opera im Staatsrat

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Die Nominierung von Martine Lamesch für den – durch den Abgang von Sam Tanson – frei geworden Posten im Staatsrat hat in den letzten Tagen für Wirbel gesorgt. Insbesondere die Grünen beschweren sich und sind offensichtlich der Meinung, ihnen hätte der Posten zugestanden. Nirgends im Gesetz steht aber, dass Parteien die Kandidaten nominieren dürfen. Die Kandidaten werden dem Großherzog abwechselnd von Regierung, Parlament und Staatsrat vorgeschlagen. Es steht auch nirgends, dass sich der Parteienproporz des Parlaments im Staatsrat genauestens spiegeln muss.

Dort ist lediglich angegeben, dass auf die Repräsentation der Parteien in der Kammer Rücksicht genommen werden muss. Nirgends steht, dass unabhängige Kandidaten nicht zugelassen sind. Die Regierungsparteien selbst haben den Staatsrat im letzten Jahr reformiert und ein Gesetz gestimmt, das in diesen Dingen offenbar Raum für Interpretationen bietet. Selber schuld, könnte man sagen.

Auch ist es ein offenkundiger Widerspruch, wenn der Parteipräsident der Grünen, Christian Kmiotek, vom Staatsrat einerseits verlangt, dass er parteipolitisch neutral ist, und dass andererseits alle Parteifarben wie im Parlament vertreten sind. Das verhindert natürlich nicht, dass es sich bei der Wahl von Lamesch um ein politisches Ränkespiel handeln könnte – was aber erst mal zu beweisen wäre. Und solche Beweise hat bislang noch niemand hervorgebracht.

Pierre Ravarin
11. Mai 2018 - 23.03

Dat Ganzt ass, war, a bleift: "Gemauschels"!!!