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Noch zeitgemäß?

Noch zeitgemäß?
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Es gibt Bestimmungen in Gesetzestexten oder auch einfach nur Formulierungen, die scheinen definitiv nicht mehr zeitgemäß.

Beispiele findet man oft, und oft an Stellen, wo man gar nicht damit rechnet. Macht man sich per Internetsuchmaschine auf den Weg, um Informationen über Sonderurlaube in Luxemburg zu bekommen, und wird dann beim Bürgerportal guichet.lu auf die Unterrubrik „Unternehmen“ verwiesen, erhält man z.B. eine Auflistung für die Zahl der laut Gesetz vorgesehenen Urlaubstage bei Hochzeit, Geburt, Todesfall …

cclemens@tageblatt.lu

Ruft man die gleiche Liste aber in der Unterrubrik „Bürger“ auf, wird plötzlich in zwei Kolonnen unterschieden zwischen „Arbeitnehmer aus dem Privatsektor“ („salarié privé“) und „Beamter“ („fonctionnaire“).

Zwei Unterschiede fallen einem tatsächlich (noch?) auf: Wird ein Beamter Vater, hat er Anrecht auf vier Urlaubstage. Beim gleichen freudigen Anlass sind es im Privatsektor nur zwei Urlaubstage. Stirbt eine Schwester oder ein Bruder eines Arbeitnehmers, hat dieser Anrecht auf einen Urlaubstag. Für Beamte gibt es die Zusatzregelung, dass man Anrecht auf drei Urlaubstage hat, wenn man den gleichen Wohnsitz hatte wie der/die Verstorbene.

Das Überprüfen auf solch widersinnige Details und die sich aufdrängende Angleichung sollte sich der Gesetzgeber dringend auf die Fahne schreiben.