Drei Gesetzestexte und eine Reihe weiterer legislativer Maßnahmen umfasst die Reform der Großherzoglichen Polizei.
Im Juni wurde aufgrund der Schlussfolgerungen eines speziell in Auftrag gegebenen Audits in Arbeitsgruppen (besetzt von Ministerium, Justiz und Polizei) an den Texten gearbeitet. Ein erstes Gutachten des Staatsrates gab es zum Bereich Disziplin.
Mit 16 späteren „oppositions formelles“ bremste der Staatsrat einige der gesetzlichen Vorschläge aus. Mittlerweile liegt ein fertiger Text vor, der den Bemerkungen des Staatsrates Rechnung trägt.
Einige ursprünglich vorgesehene Befugnisse für die Beamten wurden gestrichen. Dies erscheint denn auch sinnvoll; immerhin pochte der Staatsrat darauf, dass eine Reihe von Maßnahmen, die durch die Reform eine rechtliche Basis erhalten, nur durchgeführt werden können, wenn eine große, konkrete und unmittelbare („grave“, „concret“, „imminent“) Gefahr festzustellen ist. Hierzu gehören die Einrichtung eines Sicherheitsperimeters, Identitätskontrollen und das Durchsuchen eines Autos.
Nur um die öffentliche Ruhe zu wahren, dürfen solche Eingriffe in die persönliche Freiheit laut Text nicht durch Beamten erfolgen.
Es geht also ausschließlich um die Sicherheit der Bürger; ein Polizeistaat sieht anders aus …
Bleibt, die Ausführung der neuen Regeln in der Praxis zu beobachten. Identitätskontrollen zum Beispiel gehörten in den letzten Jahren zum Tagesgeschäft der Polizei.
Auch wenn wir noch nicht von Polizeistaat reden, werden seit den 2000 Jahren an , die freiheitlichen Rechte der Bürger immer mehr eingeschränkt.