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Grund genug: Tödlicher Unfall in Schwimmbad

Grund genug: Tödlicher Unfall in Schwimmbad

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Am Freitagnachmittag stellt ein Besucher des Freibads in Grevenmacher plötzlich fest, dass neben ihm auf dem Beckenboden ein kleiner Junge liegt. Erst drei Tage später erreicht das Ereignis die Presse – und einen weiteren Tag darauf wird der Tod des Jungen bekannt gegeben.

In der Zwischenzeit melden sich in den sozialen Medien mehrere Menschen zu Wort. Sie wollen Zeugen der Rettungsaktion gewesen sein – gesehen haben, dass die Bademeister und auch die Rettungskräfte ihre Arbeit nicht professionell und nicht schnell genug gemacht hätten. Der Bürgermeister der Gemeinde, Léon Gloden (CSV), schießt gleich zurück. Er droht einer Frau, die eine solche Zeugenaussage gepostet hat, mit einer Anzeige wegen Verleumdung. Noch dazu beharrt er darauf, dass alle, die an der Rettung beteiligt waren, richtig gehandelt hätten.

Einerseits verständlich – als Gemeindeoberhaupt will er seine Leute schützen. Andererseits aber: Wie kann sich Gloden so sicher sein, dass alles richtig gemacht wurde? Schließlich kam er erst viel später an den Ort des Geschehens. Und wieso geht er gleich derart in die Defensive und spricht Drohungen aus?

Ob den Bademeistern und Rettungskräften ein Vorwurf zu machen ist, ist unmöglich zu beurteilen. Der tragische Vorfall am Freitag sollte den Schwimmbädern Grund genug sein, ihre Sicherheitsvorkehrungen auf Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen. Er sollte aber auch Eltern dazu anhalten, immer ein wachsames Auge auf ihre planschenden Sprösslinge zu behalten.

Raoul
6. August 2018 - 17.44

Anscheinend gouf et 3 Deeg mei speit erem do een zweschenfall?keen Wuert an der presse!

H.Linster
5. August 2018 - 22.33

Sie verstehen nicht was ich sagen will?
Ihr Satz :"Vielleicht ist es auch gar nicht sinnvoll, wenn Badegäste nach einem Badeunfall im Schwimmbad die Rettung organisieren" klingt für mich als Ermutigung an Badegäste bei einem Unfall sich auf das Alarmieren der Rettungskräfte zu beschränken anstatt sofort dem Ertrinkenden zu helfen und so wertvolle Zeit zu gewinnen.
Und nach einer langjähriger aktiven Zeit im Rettungsdienst kann ich die ach so Anteil nehmenden und kritisch-aufmerksamen Zuschauer bei jedem Unfall eher als sensationsgeile unverschämte und rücktsichtslosere " ech war och dobei" Gaffer bezeichnen, aber das ist nur meine unmassgebliche Meinung ...

Frank Goebel
5. August 2018 - 22.07

Ich verstehe nicht, was sie sagen wollen. Mag sein, dass es bei anderen Unglücken anders lief, aber hier wurde das Kind doch sofort von einem Badegast geborgen und dann von mehreren Sachkundigen erstversorgt? Sollen sich dabei "jeder", also Dutzende oder Hunderte von Menschen gleichzeitig, beteiligen, nur um nicht tatenlos herumzustehen? Auch ist es in diesem Fall schon gar nicht so gewesen, dass Hilfe komplett ausgeblieben wäre. Und von massenhaft gezückten Handys ist nichts bekannt. Warum über Etwaiges diskutieren, was hier gar nicht geschehen ist?

Dass Bürger aber eine solche Situation sowohl Anteil nehmend als auch kritisch-aufmerksam beobachten, ist an sich doch wohl statthaft, solange es nicht aus purer Sensationsgier geschieht und die Rettung nicht behindert wird.

- Ihre Redaktion

H.Linster
5. August 2018 - 21.40

ist es nicht sinnvoll und sogar Pflicht dass jeder Erste Hilfe leistet bis die Rettungskräfte vor Ort sind?? Und bei dem Versuch ein Kind, das minutenlang unter Wasser auf dem Boden des Beckens liegt, zu bergen kann wohl der Dümmste nichts falsch machen, ausser vielleicht nichts zu tun, zu gaffen und schlimmstenfalls mit dem Smartphone das Ganze zu filmen :(

H.Linster
5. August 2018 - 21.35

also am concours fir de Prais "dommsten an déplaceiersten commentaire" ass de Jang am Moment ganz weit vir

Frank Goebel
5. August 2018 - 20.29

Wir stehen in dieser Angelegenheit eigentlich neutral, weil Sie uns aber direkt ansprechen, vielleicht dieser Gedanke: Das Personal des Bads war ja, nachdem das untergegangene Kind entdeckt und geborgen wurde, sehr schnell zur Stelle und hat, offenbar zusammen mit sachkundigen Besuchern, Erste Hilfe geleistet. Vielleicht ist es auch gar nicht sinnvoll, wenn Badegäste nach einem Badeunfall im Schwimmbad die Rettung organisieren - und im Zweifelsfall den gut ausgebildeten und ausgestatteten Profis im Weg herumstehen.

- Ihre Redaktion

H.Linster
5. August 2018 - 19.39

weivill Schwammmeeschteren mussen dann bei 1300 Leit op der Platz sinn fir ze garanteieren dat naischt passeieren kann? Vleicht sollten d'Elteren emol erem leieren dat sie an 1.Stelle fir d'Secherheet vun hieren klenge Kanner responsabel sinn ...

Koneczny
5. August 2018 - 19.37

"T" ==>: In der Zwischenzeit melden sich in den sozialen Medien mehrere Menschen zu Wort. Sie wollen Zeugen der Rettungsaktion gewesen sein – gesehen haben, dass die Bademeister und auch die Rettungskräfte ihre Arbeit nicht professionell und nicht schnell genug gemacht hätten.

Wat hunn déi Zéien da gemeet befir de SchwammMeeschter op d'Plaatz koum an befir d'RetungsKraaft do wor ?? Vläit just, wéi esou üblech gegafft?

Herno kann een ëmmer soen "Hien wor lues, hien huet dat nët richteg gemeet ... " Awer selwer firdrun ëppes maachen, do sinn se ze feig.

Michel Konrad
5. August 2018 - 13.52

Trotzdem kann ich mir nicht verkneifen ein wenig zu Spekulieren: da beobachtet und staunt eine Frau aus Deutschland wie unprofessionell ein Bademeister aus Luxemburg eine Notsituation suboptimal meistert. Wie mann Erfolgflos den Schlüssel sucht für den Notausgang. Wie dann der Bericht erst Tage später veröffentlicht wird - nach altbewährte Luxemburger Tradition. Ich würde dann als Zeugen mit Bürgersinn auch meine Stimme erheben. Wie gesagt, rein Hypothetisch aber aus eigener Erfahrung in diesem Land beileibe nicht abwegig! Saubermänner gibt es leider wie Sand am Meer und Mosel.

Michel Konrad
5. August 2018 - 13.30

Doch, ist mir schon in den Sinn gekommen aber bei der Abwiegung von pro und contra , finde ich die autoritäre Reaktion eines Anwalts äußerst verdächtig. Und jetzt zu behaupten, dass Einschüchterung Verleumdung untergestellt werden sollte, finde ich ein Trugschluss Ihrerseits.

DINGO
4. August 2018 - 21.07

Worin bestehen die Drohungen denn? Falls die Angaben der angeblichen Zeugen den Tatsachen entsprechen, so haben dieselben rein gar nichts zu befürchten. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, so handelt es sich bei der angekündigten Massnahme um eine Prozedur, welche jedem Bürger hierlands zusteht. Dass manche Zeitgenossen heutzutage offenbar bösartige Verbreitung und Verleumdung aus Profilierungssucht mit Meinungsfreiheit verwechseln, ist Ihnen wohl noch nicht in den Sinn gekommen.

Jang
4. August 2018 - 6.59

Typesch CSV-Reaktioun.
Armselig.

Ouni Neid
3. August 2018 - 20.00

“Und wieso geht er gleich derart in die Defensive und spricht Drohungen aus?“ Weil die nichts Anderes gewohnt sind. Machtverhältnissen wie auf'm Affenfelsen halt. Erlernt in guter alter Familientradition.

Jacques Zeyen
3. August 2018 - 17.36

Wat sinn dann d'Chargen vum Schwammmeeschter??
Oder anescht gefroot: Firwaat en Rettungscours absolvéieren fir Leit aus dem Waasser ze fëschen an awer net brauchen opzepassen ob een muss gerett ginn? A wat ass matt Kanner déi aleng schwammen ginn.Och en 10 oder 15 Jähregen kann ënner goen. Verantwortung ass an all Beruf ze iwwerhuelen,dat ass keng Bagatell.

Dëcken
3. August 2018 - 16.30

Schlemm waat do geschitt ass, dass emmer mei einfach, weist een mam Fanger op de Aaner.
Ech selwer Pap vunn zwee Medecher sinn der Meenung, dass een Kand oder Kanner beim Waasser ob Schwäm oder Mier nie aus den Aan soll loosen.
Schwammmeschter sinn net do fir op all dei am Waasser op ze passen, Sorry
Ann dann fir elo dei, dei escht Hellef gelescht unn de Pranger ze stellen, fannen ech eng richteg S..erei.
Mei wess e jo, dass jidderen et besser wees, ann selwer näischt machen, Sprech klappen, Tipesch fir eis Gesellschaft

Jacques Zeyen
3. August 2018 - 16.21

Der Herr ist von Beruf Anwalt, Bürgermeister und CSV-Deputierter. Da hat man, trotz jungen Alters, schon das Gefühl der Macht im Blut. Obwohl Macht eher gefühlslos macht, unantastbar. Zur Sache aber: Wie ist es möglich, dass in einem überwachten Schwimmbad bewusstlose Kinder am Boden treiben? Ein Bademeister ist vielleicht zu wenig, zumal wenn viel Betrieb herrscht. Und qualifiziertes Personal ist auch teuer. War der Bademeister qualifiziert? Man kann Fragen stellen, Herr Gloden, ohne direkt zu beschuldigen. Und Sie können den Leuten nicht verbieten, Fragen zu stellen. Nicht unter diesem "Regime".

Nathalie
3. August 2018 - 14.13

Ob den Bademeistern einen Vorwurf wegen Nachlässigkeit ihrer Pflichten zumachen ist, das müssen die Herren mit ihrem Gewissen vereinbaren!!!Nur die Reaktion vom Bürgermeister ist einfach skandalös.

Clemi
3. August 2018 - 12.18

Tatsache ist dass 2 sachen auffällig sind: der vorfall schaffte es erst montags ins polizei-bulletin + die heftigkeit der reaktion des bürgermeisters

Le Républicain
3. August 2018 - 10.10

Da der Bürgermeister ja nicht vor Ort war als der Unfall passierte sollte er auch nichts beurteilen: eventuelle Zeugen mit Strafverfolgung zu drohen schlägt aber dem Fass den Boden aus...das ist auch strafbar wenn man Zeugen bedroht oder zu beeinflussen versucht.....der Bürgermeister sollte die zuständigen Autoritäten walten lassen: Polizei und Gericht werden ja ermitteln...