Wer zehn Stunden arbeitet und RMG-Bezieher ist, der hat wenig Interesse daran, weitere Arbeitszeit zu investieren; auf seinem Bankkonto geht nicht mehr Geld ein, wenn er weitere Anstrengungen unternimmt. Dies ist nur eine, wenn auch recht spektakuläre Ungereimtheit im aktuellen RMG-Gesetz.
" class="infobox_img" />Robert Schneider
rschneider@tageblatt.lu
Kinder von alleinerziehenden Müttern (in den meisten Fällen) oder Vätern wurden bislang ebenso vom Staat bezuschusst wie Kinder, die von beiden Elternteilen aufgezogen wurden. Diese beiden Punkte werden nun – neben weiteren – reformiert, und zwar aufgrund eines Gesetzestextes, der zwar gestern von Familienministerin Corinne Cahen präsentiert wurde, aber von den zwei zuständigen Ministerien (Familie und Beschäftigung) ausgearbeitet worden ist. Allein schon diese (neue) Methode garantiert eine bessere Absprache und somit eine effizientere Aufgabenaufteilung in der Praxis.
Dass die Summen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes (was noch ein gutes Jahr dauern kann, da es erst sechs Monate nach seiner Veröffentlichung gelten wird) erhöht werden, wird die Empfänger sozial leicht besser stellen und die Kluft zwischen ganz Arm und Reich verringern. Dass zahlreiche neue Begriffe gelernt werden müssen – aus RMG wird Revis, aus SNAS wird Onis, eine „Indemnité d’insertion“ kommt hinzu –, ist dabei wohl mehr als hinnehmbar.
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