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Die Würde der Angeklagten

Die Würde der Angeklagten
(Hmontaigu)

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Als Gerichtschroniker erhält man nicht nur Einblick in die einzelnen Strafverhandlungen, sondern auch einen Blick hinter die Kulissen der Justizverwaltung.

Wenn beispielsweise die Angeklagten, die in Untersuchungshaft sitzen, von der Polizei in den jeweiligen Sitzungssaal begleitet werden, müssen diese über den Flur gehen, an den Zeugen und Zuschauern vorbei, in Handschellen natürlich.

phammelmann@tageblatt.lu

Allerdings hat man den Eindruck, dass seit einiger Zeit eine aggressivere Vorgehensweise bei jenen Polizeibeamten herrscht, die für den Gefangenentransport zuständig sind. Immer wieder kann man beobachten, wie diese Polizisten die Untersuchungshäftlinge an den Handschellen ziehen und sie zum schnelleren Weitergehen drängen. Das Gericht ist schließlich der Ort, wo die Angeklagten ihre faire und gerechte Strafe erhalten sollen. Gerade deshalb müsste hier eine Gerechtigkeit zwischen allen Beteiligten herrschen. Denn auch die Angeklagten sind schließlich Menschen, die eine Würde haben. Dies ist sogar im Europäischen Verfassungsvertrag verankert. Nur die Richter dürfen über eine gesetzliche Strafe entscheiden, indem sie die Gesetze anwenden. Besagte Polizisten ihrerseits sind nur Begleitpersonen, die Untersuchungsgefangene in den Verhandlungssaal bringen. Somit machen sie sich strafbar, wenn sie in irgendeiner Form Gewalt gegenüber diesen Menschen anwenden.