Stellen Sie sich vor, Sie hatten Krebs. Das ist zehn Jahre her. Sie sind gesund und leben ein gewöhnliches Leben. Sie beschließen, ein Haus zu kaufen, aber die Bank lehnt Ihren Antrag auf einen Kredit ab. Der Grund: Sie müssen Ihre Krebserkrankung bei der Versicherung angeben – und diese verkauft keine Kreditlebensversicherungen an Personen, die einmal schwer krank waren. Egal ob das einen Monat, zwei Jahre oder 15 Jahre her ist.
Das ist unfair und es wird mehr als Zeit, dass sich das ändert. In einer Gesellschaft, in der Menschen immer häufiger verschiedenste Pathologien aufweisen, profitieren Versicherungen davon, Geld auf deren Kosten einzufahren.
Sogar sehr leichtes diagnostiziertes Asthma kann dazu führen, dass die Kreditlebensversicherung teurer wird, selbst wenn die betroffene Person noch nie einen Anfall erlebt hat und auch im Alltag dadurch nicht eingeschränkt wird.
Die Konvention für ein Recht auf Vergessen, die gestern vom Gesundheitsministerium und der „Association des compagnies d’assurance et réassurance“ unterzeichnet wurde, verbietet es Versicherungen ab 2020, geheilte Personen abzulehnen oder einen Zuschlag zahlen zu lassen. Erschreckend ist, dass Luxemburg erst das dritte Land in Europa ist, das eine solche Konvention unterzeichnet. Es ist ein erster Schritt.
Versicherungen müssen dennoch verstärkt vom Staat kontrolliert werden. Wie wäre es mit einer Kampagne vom Chancengleichheitsministerium? Der Hashtag könnte lauten #allegleichvorderversicherung.
Wobei man den Arzt wohl oder übel braucht, die Versicherung ist oft Pflicht, aber den Pfarrer kann man durchaus meiden.
Mit drei Instanzen sollte man nie zu tun haben müssen: Der Arzt,der Pfarrer und die Versicherung.
Schauen sie sich die Marmortempel der Muttergesellschaften an. Die kommen nicht von Spenden.
Alle Versicherungen sind gut, wenn man sie nicht beanspruchen muss. Im Krankheitsfall oder im Alter wird es schon komplizierter, obschon man jahrelang einbezahlt hat. Hauptsache, das Geschäft läuft und es werden schwarze Zahlen geschrieben. Beim Unterschreiben eines Kontraktes das Kleingedruckte bitte beachten!