Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder die Arbeitgeber nehmen die Realität der Arbeits- und der Lebenswelt ihrer Mitarbeiter nicht wahr, oder aber sie tun nur so. Beide Möglichkeiten bewirken auf jeden Fall, dass es bei den Verhandlungen über ein neues PAN-Gesetz („Plan d’action national pour l’emploi“) kein Weiterkommen gibt. Mehr Flexibilität, lautet die Zauberformel der Arbeitgeber. Nur damit das niemand irrtümlich falsch versteht: Gemeint ist natürlich nicht ihre eigene. Das hat der Direktor des Unternehmerverbandes bereits klargestellt. Gegenleistungen für diese Flexibilität, wie etwa eine Verkürzung der Arbeitszeit, so wie sie die Gewerkschaften fordern, gebe es nur über seine Leiche, hat der Mann wenig flexibel verkündet. Nein, flexibel sein sollen die Mitarbeiter der Unternehmen. Denn dann bleiben diese richtig konkurrenzfähig. Und dann geht es ihnen gut. Und wenn es den Unternehmen gut geht, ja dann, ist doch klar, dann geht es ja auch deren Mitarbeitern gut. Versteht sich doch von selbst. Sagen jedenfalls die Unternehmer.
Ist das nicht schön? Es könnte glatt der Eindruck entstehen, sie wären bereit, die heute, in ach so „schwierigen“ hochkonjunkturellen Luxemburger Zeiten, von ihren Mitarbeitern verlangte höhere Flexibilität später wieder etwas einzuschränken. Sie wissen: dann, wenn es den Unternehmen gut geht. Aber so flexibel sind sie ja selber nicht, die Unternehmer. Also bedeutet dies, dass jeder Arbeitende, auch später, wenn es seinem Arbeitgeber gut geht, dennoch weiter unter noch schwierigeren und noch flexibleren Bedingungen wird arbeiten müssen. Wobei ihm der Erfolg seines Unternehmens und seines Arbeitgebers, zu dem er als Mitarbeiter durch seine Flexibilität und seine beruflichen Fähigkeiten maßgeblich beigetragen haben wird, ja dann sicher Trost sein kann. Auch wenn es ihn vielleicht etwas wurmen mag, dass sich auf Unternehmerseite niemand so richtig darum zu kümmern scheint, wie es ihm selber denn so geht, mit seiner noch gesteigerten Flexibilität. Wie er damit klarkommt, dass er bei einer Referenzperiode von vier Monaten, wie sie sich die Arbeitgeber wünschen, mehrere Wochen hintereinander 48 Stunden arbeiten darf, wenn es der Arbeitgeber verlangt?
Er kann diese mehr geleisteten Stunden in einem der anderen Monate als „Freizeit“ rückerstattet bekommen. Sie gelten nicht als Überstunden. Er arbeitet ja weniger Stunden in einem der folgenden Monate. Wobei er seine Ausgleichsstunden so zu nehmen hat, wie es der Arbeitgeber vorschreibt. Darüber mitbestimmen? Wo kämen wir denn da hin? Obwohl, die Gewerkschaften glauben, dass es nicht schlecht wäre, der Mitarbeiter könnte mitbestimmen. Dann könnte er vielleicht sein Privatleben doch etwas besser mit seinem Berufsleben vereinbaren. Er bräuchte Arztbesuche nicht abzusagen und auch nicht während der Arbeitszeit Angst zu haben, ob das klappt mit der kurzfristigen Bitte an eine Nachbarin, doch die nächsten beiden Tage bitte sein Kind in der Tagesstätte abzuholen.
Die Gewerkschaften glauben auch, dass das Entgegenkommen der Mitarbeiter in Sachen Flexibilität nur möglich sein sollte, wenn auch die Arbeitgeber etwas als Gegenleistung geben würden. Zusätzliche Urlaubstage wären doch was. Sie glauben zudem, dass die Belastung und der Druck in den Betrieben vielen Mitarbeitern bereits jetzt große Probleme bereiten. Das wissen auch die Unternehmer. Am besten. Weil sie es selber sind, die in Zeiten, in denen jeder Produktionsablauf genauestens zeitlich eingeteilt wird, für diesen Druck sorgen. So gesehen, auf die eingangs erwähnten Möglichkeiten zurückkommend, glaube ich, dass sie nur so tun, als wüssten sie es nicht.
Und dass man davon ausgehen kann, dass wenn es den Unternehmen gut gehen wird, sie alles daransetzen werden, damit es ihnen noch besser gehen wird. Und dann werden sie sagen, dass auch ihre nächsten Forderungen erfüllt werden müssen. Denn, Sie wissen ja: Geht es den Unternehmen besser, geht es auch den Mitarbeitern besser. Wer wollte daran Zweifel hegen?
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