Die Frage, wie sich die Digitalisierung auf die Arbeitswelt auswirkt, stellen sich zurzeit nicht nur die Teilnehmer am laufenden Rifkin-Prozess. U.a. fand zum Thema im März auch ein Kolloquium, organisiert von Regierung, Handelskammer und CSL, statt, das erste Antworten zu liefern versuchte.
Auch in anderen Ländern wird intensiv über die Zukunft der Arbeit nachgedacht und geforscht. So hat die deutsche Regierung bereits ein Weißbuch mit dem Titel „Arbeit 4.0“ veröffentlicht, das sich ausführlich mit den Fragen der Flexibilisierung im Rahmen der künftigen Arbeitsweisen beschäftigt.
Die sich stellenden Fragen sind mannigfaltiger Natur; das Thema an sich ist ein weites Feld mit zahlreichen Unbekannten.
Dennoch scheint es wichtig, bereits jetzt erste Akzente zu setzen, einen reglementarischen Rahmen auszuarbeiten, der sowohl die Arbeitnehmer schützt als auch den Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit gibt.
Schließlich wird die Reorganisation der Arbeitswelt, die Anpassung der Methoden und Arbeitszeiten, auf das hinauslaufen, was auch heute gilt, und wird das Resultat eines Kräftemessens sein zwischen jenen, die über die Produktionsmittel verfügen, und jenen, die ihre Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung stellen.
Oder, wie es OGBL-Präsident Roeltgen unlängst formulierte: „Die Digitalisierung wird den Kapitalismus nicht abschaffen.“
Noch streiten sich die Experten darüber, ob die rasant fortschreitende Digitalisierung denn nun eher Arbeitsplätze schafft oder eher abschafft, ob die Jobs humaner werden oder ob neue stupide (etwa nur Roboter überwachende) Posten entstehen werden.
Sollte die gesteigerte Produktivität durch die digitalen Möglichkeiten beim Salariat ankommen, so ist eine Voraussetzung jedenfalls die, dass neben einer effizienten Regelung der Weiterbildungsmöglichkeiten das Arbeitsrecht entsprechend gestaltet wird. So bietet sich eine Verkürzung der Arbeitszeiten an, allein schon um eine bessere Verteilung des wahrscheinlich schwindenden Angebots zu garantieren.
Dies war denn auch eines der zentralen Themen in der 1.-Mai-Ansprache des OGBL-Präsidenten, der aber auch auf den notwendigen Schutz der Menschen vor den Auswüchsen der Digitalisierung abseits der Arbeitswelt hinwies. Der Schutz der eigenen Daten, der Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre der Nutzer von neuen Medien werden heute bereits infrage gestellt. Die Konzentration von wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und damit politischer Macht via Big Data (übrigens heute Abend Thema einer Konferenz in der „Maison du savoir“ in Belval, Beginn 18.30 Uhr) ist aktueller, als die meisten es sich vorstellen können …
Was die Arbeitswelt betrifft, so hat der OGBL den Arbeitgeberverbänden das Angebot gemacht, im Rahmen der neuen Technologien gemeinsam zu überlegen, wie die Zukunft geregelt werden könne (eine neue Form des Modells Luxemburg).
Es wird interessant sein, zu beobachten, ob dieses Angebot angenommen wird und zu welchen Schlussfolgerungen die „Sozialpartner“, die sich in den letzten Jahren ziemlich auseinandergelebt haben, gegebenenfalls kommen werden.
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