Viele Menschen können Speisen mit einem kräftig rauchigen Aroma kaum widerstehen. Um Lebensmitteln diesen Geschmack wie frisch aus einem Smoker zu verleihen, gibt es zwei Verfahren: Man kann sie wirklich räuchern – oder mit Aromastoffen behandeln, die aus Rauch gewonnen wurden.
Diese Raucharomen werden dabei direkt ins Produkt eingearbeitet oder aufgesprüht, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. Durch dieses Verfahren entfalle der aufwendige Räucherprozess – und die Wurstwaren, Grillsoßen, Kartoffelchips, Fleischersatzprodukte oder Fertigsuppen werden trotzdem aromatisiert. Auf der Zutatenliste muss dann die Kennzeichnung „Raucharoma“ vermerkt sein. Wurde dagegen ein Erzeugnis richtig geräuchert, ist die Angabe „Rauch“ zu finden.
Wie beim Räuchern wird auch bei der Gewinnung von Raucharomen Holz verbrannt. Der entstehende Rauch wird aufgefangen und zu gebrauchsfertigen Aromen verarbeitet. Schadstoffe wie krebserregendes Benzpyren lassen sich so über eine gezielte Prozesssteuerung weitgehend vermeiden. Die zulässigen Werte für Raucharomen sind rechtlich festgelegt, so die Verbraucherzentrale. (dpa)
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