Das berichtete ein Hamburger Medienanwalt, der die schwedische Königsfamilie vertritt.
Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) hatte im Juli 2009 geurteilt, dass ein deutscher Frauenzeitschriften-Verlag die Persönlichkeitsrechte von Prinzessin Madeleine jahrelang «rücksichtslos» verletzt habe. Sie erfuhr über ihre angeblichen Liebesaffären, Schwangerschaften und Heiratspläne damals laufend aus der Presse.
Höchster bisheriger Betrag
Das Hamburger Gericht hatte der jüngsten Tochter von Schwedens König Carl XVI. und Königin Silvia ein Schmerzensgeld von 400 000 Euro zugesprochen. Dies sei das bisher höchste im deutschen Presserecht, sagte der Anwalt.
Der Prozess gegen den Verlag war 2005 in Gang gekommen. Das schwedische Königshaus hatte beschlossen, gegen falsche und verzerrende Zeitschriftenartikel über Prinzessin Madeleine und ihre ältere Schwester, Kronprinzessin Victoria, vorzugehen. Daraufhin hatte der Hamburger Medienanwalt die Presse nach verunglimpfenden Artikeln durchforstet und zog schließlich mit 86 Artikeln über Prinzessin Madeleine vor den Kadi. Sie wolle das Schmerzensgeld gemeinnützigen Initiativen spenden, hieß es.
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