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Kachelmann-Prozess geht weiter

Kachelmann-Prozess geht weiter
(dpa)

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Ex-Geliebte, Verteidigerwechsel und Durchsuchungsanträge: Nach vier Wochen Pause geht der spektakuläre Promiprozess um Jörg Kachelmann Jörg am Mittwoch weiter.

Der 52-jährige TV-Moderator muss sich wieder vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Er soll seine Ex-Freundin vergewaltigt und dabei mit einem Messer bedroht haben. Kachelmann bestreitet die Tat.

Die fünfte Große Strafkammer des Landgerichts will sich am 23. Verhandlungstag mit den Bild- und Tonaufnahmen aus der Vernehmung von Kachelmanns Ex-Freundin Sabine W. (Name geändert) befassen, die den Moderator angezeigt hatte.

Auswertung konkreter Spuren

Nach einer Parade von ehemaligen Geliebten des 52-Jährigen hatte sich das Gericht zuletzt mit der Auswertung konkreter Spuren beschäftigt. Und dabei gab es einen ersten Hoffnungsschimmer für Kachelmann. Ein Sachverständiger des Landeskriminalamts Baden- Württemberg hatte ausgesagt, weder an der Spitze des Messers, das Kachelmann Sabine W. bei der Vergewaltigung an den Hals gehalten haben soll, noch am Rücken der Klinge fänden sich nachweisbare DNA- Spuren, also auch nicht solche des mutmaßlichen Opfers.

In das Verfahren, das am 6. September begann und bis Ende März dauern soll, ist mittlerweile auch die Schweizer Justiz involviert. Das Landgericht Mannheim ersuchte die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich um Rechtshilfe, um eine Zeugin zu vernehmen. Das Magazin «Focus» hatte Anfang Dezember eine neue angebliche Belastungszeugin aus der Schweiz präsentiert, die nicht vor Gericht aussagen wollte.

Überraschender Verteidiger-Wechsel

Für Wirbel sorgten auch der überraschende Verteidigerwechsel und Durchsuchungsanträge von Kachelmanns neuem Anwalt Johann Schwenn übernahm. Der Staranwalt beantragte die Durchsuchung der Redaktionen von «Focus» und «Bunte». Schwenn beschuldigte die im Burda-Verlag erscheinenden Zeitschriften, sie hätten versucht, Zeuginnen zum Nachteil Kachelmanns zu beeinflussen. Hierfür sollte die Durchsuchung Beweise liefern. Der Verlag hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Das Landgericht lehnte eine Durchsuchung ab.