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Hitlers Ehrenbürgerschaft ist aberkannt

Hitlers Ehrenbürgerschaft ist aberkannt
(dpa-Archiv)

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66 Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft hat der Gemeinderat der oberösterreichischen Stadt Braunau Adolf Hitler die Ehrenbürgerwürde aberkannt.

Wie mehrere österreichische Medien am Freitag übereinstimmend berichteten, sei die Entscheidung in einer Ratssitzung am Donnerstagabend einstimmig gefallen. Der spätere NSDAP-Führer wurde 1889 in Braunau geboren.

Die Zeitung «Die Presse» zitierte Braunaus Bürgermeister Johannes Waidbacher (ÖVP) mit den Worten, er sei glücklich über den einstimmigen Beschluss. Der Entscheidung sei ein Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen im Gemeinderat vorausgegangen.

Rätsel um Ehrenbürgerstatus

Über Hitlers Status als Ehrenbürger von Braunau herrschte allerdings bis zuletzt Unklarheit auch unter Experten. Entsprechende Akten aus den Jahren 1938 bis 1945 fehlten im Gemeindearchiv, berichtete der ORF. Es gebe daher keinen schriftlichen Beleg für eine Ehrenbürgerschaft Hitlers in Braunau.

Als gesichert gilt hingegen, dass Hitler 1938 die Ehrenbürgerschaft der damals noch unabhängigen Gemeinde Ranshofen erhielt. 1939 wurde dieser Ort in die Stadt Braunau eingemeindet. Der Gemeinderatsbeschluss vom Donnerstag bezieht sich deshalb auf Hitlers Ehrenbürgerwürde aus Ranshofen.

Distanzierung vom Gedankengut

Wie «Die Presse» weiter berichtete, distanzierte sich der Braunauer Gemeinderat in seinem Beschluss ausdrücklich von jedem nationalsozialistischen Gedankengut. Die schrecklichen Ereignisse der NS-Vergangenheit dürften nicht vergessen werden, heiße es in dem Beschluss weiter.

Hitler war ursprünglich Österreicher, beantragte 1925 aber erfolgreich die Entlassung aus der österreichischen Staatsbürgerschaft. In der Folge war er zunächst staatenlos. 1932 erlangte er dann über ein öffentliches Amt – er wurde im damaligen Freistaat Braunschweig Regierungsrat – die deutsche Staatsangehörigkeit. 1938 veranlasste Hitler den «Anschluss» Österreichs an das damalige deutsche Reich.