Was bedeutet Wildcamping/wildes Camping?
Der Begriff beschreibt das Übernachten im Zelt, Reisemobil oder Wohnwagen mitten in der Natur, abseits von Camping- und Stellplätzen. Eine besondere Form des Campens in der freien Natur ist das Biwakieren. Dabei schläft man unter freiem Himmel, nicht in einem Zelt oder Reisemobil, nur eine Isomatte und ein Biwakschlafsack bieten etwas Komfort. Wärme liefert ein Lagerfeuer, wer mal muss, muss sich ein geeignetes Örtchen suchen.
Verboten in Luxemburg?
„Grundsätzlich ist Wildcamping in Luxemburg nicht erlaubt“, heißt es auf Nachfrage bei „Luxembourg for Tourism“. Vielmehr weisen die Tourismusexperten auf das Campingnetz in Luxemburg hin, wo viele der Plätze Übernachtungsmöglichkeiten inmitten der Natur bieten und gleichzeitig ein Gefühl von Freiheit wie bei einer Übernachtung auf der grünen Wiese aufkommen lassen. Zudem sei der Komfort eines Campinglatzes ein größerer Vorteil als der Verzicht auf sanitäre Einrichtungen, der sich beim Wildcampen zwangsläufig ergibt.
Linda Gedink, Generalsekretärin von Camprilux, der Vereinigung der Campingplätze in Luxemburg, bestätigt das Verbot zum Campen inmitten der Natur. „Im Naturschutzgesetz ist vermerkt, dass Reisende in Luxemburg ausschließlich auf einem Campingplatz übernachten dürfen.“ Entlang der Straße anzuhalten, um dort Pause zu machen, ist laut dem „Code de la route“ nur dann erlaubt, wenn man sich auf der Durchreise befindet, um seine Fahrtüchtigkeit wiederzuerlangen, erklärt Gedink. Jedoch gilt die Regelung primär für Lkw-Fahrer, die in ihrem Lkw auch ihre Pause verbringen.
Campingplatz oder grüne Wiese im Vergleich
Eine Übernachtung auf der Wiese kostet nichts. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach der Sicherheit. „Es gibt immer wieder Berichte von Übergriffen auf Reisende, die mit Pfefferspray oder giftigen Gasen angegriffen wurden, das Bewusstsein verloren und in dieser Zeit ausgeraubt wurden.“
Wer auf einem Campingplatz übernachtet, ist sicherer, sagt die Camprilux-Generalsekretärin. Auf dem Platz achten die Nachbarn aufeinander und der Platzwart hat das Geschehen auf dem Camping fest im Blick.
Neben Sicherheit bietet ein Campingplatz weitere Vorteile wie Zugang zu Frischwasser, das auch als Trinkwasser geeignet ist. Sauberes Trinkwasser, das man sich beispielsweise an einem Brunnen mitten in der Natur holt, ist nicht immer garantiert.
Auf einem Campingplatz besteht zudem die Möglichkeit, die Sanitäranlagen zu nutzen. Urlauber mit Reisemobilen und Wohnwagen können das schmutzige Wasser und den Inhalt der chemischen Toilette ordnungsgemäß entsorgen. Letzteres in einem Kanal zu entsorgen, ist hierzulande verboten. „Sie merken“, sagt Linda Gedink, „in Luxemburg ist es angenehmer, für den Campingurlaub einen Campingplatz zu wählen.“
Wildcampen in Frankreich und Belgien
Wer in Frankreich unterwegs ist, darf auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Besitzers wildcampen. Dennoch ist Wildcampen in Frankreich, wie in Luxemburg, grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Küstenregionen und nahe Sehenswürdigkeiten.
In Belgien ist die Lage beim Wildcampen ähnlich: Wildcampen ist grundsätzlich verboten. Das Verbot gilt strikt auch für die bei Gästen aus Luxemburg sehr beliebte belgische Küste. Wer dort beim Wildcampen erwischt wird, muss mit hohen Geldstrafen rechnen: bis zu 150 Euro.
Wer im Landesinneren und abseits von der Küste vorhat, eine Nacht unter freiem Himmel zu verbringen, wird meistens toleriert. Auf Privatgrundstücken ist die Erlaubnis des Besitzers einzuholen.
Wildcamping in Deutschland meist nicht erlaubt
Wildcampen ist in Deutschland oft nicht erlaubt. Grundsätzlich verboten sei es zwar nicht, sondern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, erklärt Swen Walentowski vom Rechtsportal Anwaltauskunft.de. Aber: „Wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist, dann muss ich davon ausgehen, dass es wahrscheinlich eher verboten ist.“
Im Saarland und in Baden-Württemberg etwa darf man überhaupt nicht in der freien Natur zelten. In Schleswig-Holstein ist eine einzige Nacht erlaubt – aber auch nicht mitten im Wald. Verboten ist das Wildcampen grundsätzlich in Nationalparks und Naturschutzgebieten. Wer es genau wissen will, fragt beim Umweltamt, beim Naturschutzamt oder beim örtlichen Forstamt nach. (dpa)
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